Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Anhand eines Musterbeispiels wird das Verfahren zur Erteilung einer Fällgenehmigung von Frau Hesebeck erläutert. Ein Ablaufmuster befindet sich in der beigefügten Präsentation. Am Ende des Verfahrens wird im Ergebnis die Feststellung getroffen, „der Baum ist vital oder gering beeinträchtigt“. Dann ist eine Nachpflanzung erforderlich. Oder es erfolgt die Feststellung, „der Baum ist absterbend oder abgestorben“. Dann ist keine Nachpflanzung erforderlich.
Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, fragt, wie der Sachverhalt denn beurteilt wird. Frau Hesebeck antwortet, dass sie in jedem einzelnen Fall rausfahren und den Baum vor Ort begutachten.
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