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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Genehmigung der Haushaltssatzung 2020  

 
 
Videokonferenz des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung
TOP: Ö 6
Gremium: Videokonferenz des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.06.2020    
Zeit: 15:08 - 16:39 Anlass: Sitzung
Raum: Staffelgeschoss, Technologiezentrum der Handwerkskammer
Ort: Dahlenburger Landstraße 62, 21337 Lüneburg
VO/9004/20 Genehmigung der Haushaltssatzung 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK berichtet, dass die Genehmigung zur Haushaltssatzung 2020 mittlerweile vorliegt.

 

Die Kommunalaufsicht in Hannover stellt fest, dass sich die Hansestadtneburg im letzten Jahr, ebenso wie in den Jahren davor, durch eine restriktive Mittelbewirtschaftung und Controlling-Maßnahmen auf einen guten Weg befindet und dass die Entwicklung des Zukunftsvertrages erfolgreich und konsequent weitergeführt wird. Die Haushaltsgenehmigung endet jedoch mit der Sorge des Ministeriums, dass sich die Zeiten aufgrund der Conona-Pandemie verändern werden. Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK verweist auf den Appell des Ministeriums, das vereinbarte Ziel einer Reduzierung der Liquiditätskredite im Blick zu behalten, auch wenn für das Haushaltsjahr 2020 und die Folgejahre erhebliche zusätzliche Haushaltsbelastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu erwarten sind.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau SCHELLMANN, warum die Personalaufwendungen vom Ministerium kritisch angesprochen werden, erläutert Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK, dass die dort genannten Zahlen nicht mit den Zahlen der Hansestadt Lüneburg übereinstimmen. Dies befindet sich aktuell in Klärung.

 

Ratsherr NEUBERT fragt an, ob Hilfeleistungen, wie der vom Rat beschlossene Härtefallfonds zur Existenzsicherung der örtlichen Gewerbetreibenden, weiterhin durchgeführt werden dürfen. Er verweist auf einen Passus im Genehmigungsschreiben, indem das Ministerium solcher freiwilligen Leistungen kritisch gegenübersteht. Oberbürgermeister DGEhrt dazu aus, dass alle Corona-Hilfen der Hansestadt Lüneburg vorab mit dem Ministerium abgesprochen sind. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche, freiwillige Leistung, welche aber in einer solchen Ausnahmesituation durchaus möglich ist.