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11.1 Standorte für Windenergieanlagen
Bürgermeisterin John bittet darum, die möglichen Standorte für Windenergieanlagen im Südwesten Lüneburgs darzustellen.
Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass bei der derzeitigen Rechtslage ein Mindestabstand von 1.000m zur Bebauung freizuhalten wäre. In diesem Radius gäbe es keine weiteren Standorte. Erst wenn sich das Land Niedersachsen mit der Bundesregierung auf eine Reduzierung des Abstandes einigen würde, kämen weitere Standorte in Frage. Im Protokoll der Umweltausschusssitzung vom März seien weitere Details nachzulesen.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Eberhard Manzke, schließt um 17:35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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