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Beratungsinhalt:
Herr Schulz, Leiter des Bereichs Umwelt der Hansestadt Lüneburg, informiert den Ortsrat anhand einer Präsentation über die Altablagerung „Heidkamp“ (s. Anlage). Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um Altablagerungen und nicht um sog. Altlasten handelt, die sich im Laufe der 50er- und 60er-Jahre dort gebildet haben. Von einer Altablagerung gehe keine Gefahr aus.
Bis in die 50er-Jahre wurde das Areal als Deponie genutzt. Zuvor hatte dort Sandabbau bis zu einer Tiefe von zehn Metern stattgefunden. In den 70er-Jahren wurde die Deponie zugeschüttet. Die dort anschließend angelegte Grünfläche wurde bis 2002 als Hockeyplatz genutzt.
Bereits im Jahr 1985 erfolgte im Zusammenhang mit der Errichtung des Kindergartens Heidkamp eine erste Untersuchung der Fläche, um eine Gefährdung ausschließen zu können.
Im November 2016 wurden durch ein externes Unternehmen mehrere sogenannte Wischproben entnommen und analysiert. Zudem wurden insgesamt 23 Rammbohrungen zur weiteren Beprobung durchgeführt sowie Grundwassermessstellen errichtet.
Durch diese modernen Messtechniken kann eine Gefährdung durch die dort vorhandenen Stoffe ausgeschlossen werden.
Es wurden u. a. folgende Stoffe gefunden:
Darüber hinaus wurden in den Grundwassermessstellen chemische Veränderungen des Grundwassers festgestellt. Die Analyse ergab eine geringe Belastung von Arsen, Nickel und Sulfat. Als Beispiel für Sulfat wird Gips genannt. Gips ist den üblichen Baustoffen zuzurechnen. Die Konzentrationen liegen bedingt durch die lange Zeitspanne teilweise bereits unter der Nachweisgrenze.
Die Gefährdungsabschätzung sieht bei der aktuellen Nutzung keinen Handlungsbedarf vor. Bei einer Wohnungsnutzung wäre jedoch ein großvolumiger Bodenaustausch erforderlich, der unverhältnismäßig sei. Eine Wohnbebauung sollte aus diesem Grund nicht erfolgen.
Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg fragt nach einer möglichen öffentlichen Förderung zur Beseitigung der dortigen Altablagerungen.
Herr Schulz teilt mit, dass eine mögliche Förderung bereits geprüft wurde. Hierzu müsste u. a. der Boden mindestens bis zu einer Tiefe von zwei Metern abgetragen und durch sauberen Sand ersetzt werden. Die gesamte Fläche der Auffüllung müsste zudem mit einem Fleece abgedeckt sowie mit einem Meter Mutterboden aufgefüllt werden.
Ortsratsmitglied Löb fragt nach einer eventuellen Verunreinigung/Vergiftung des Hasenburger Baches. Dies wird durch Herrn Schulz unter Hinweis auf die wasserhydraulische Situation verneint. Ergebnis:
Der Ortsrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
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