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Auszug - Einbeziehungssatzung Nr. 2 "Osterwiese" für die Grundstücksflächen im rückwärtigen Bereich der Bebauung Osterwiese 1 a-i und 3 im Ortsteil Rettmer Aufstellungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.03.2020    
Zeit: 15:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8872/20 Einbeziehungssatzung Nr. 2 "Osterwiese" für die Grundstücksflächen im rückwärtigen Bereich der Bebauung Osterwiese 1 a-i und 3 im Ortsteil Rettmer
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, stellt anhand der beigefügten Präsentation dar, in welchem Maße grundsätzlich eine Bebauung am Rande der Ortschaft Rettmer möglich wäre. Er weist darauf hin, dass Abstandsflächen zur Hochspannungsleitung und der Erhalt eines Biotopes den verfügbaren Raum eingrenzen würden. Dennoch solle die gesamte Fche in die Untersuchung einbezogen werden. nftig zulässig würde aber nur das, was sich in die Umgebung einfügen würde. Eine Zuwegung sei bereits vorhanden.

 

Frau Bendorf, Ortsvorsteherin der Ortschaft Rettmer, gibt zu bedenken, dass sich der Straßenzug Osterwiese bereits jetzt hinsichtlich der parkenden Fahrzeuge an der Belastungsgrenze befände. Der Bus hätte häufiger Schwierigkeiten bei der Durchfahrt. Die Bushaltestelle befände sich direkt gegenüber der Zuwegung.

 

Herr Eberhard erklärt auf die Frage von rgermeister Löb, dass eine Anbindung an die Lüneburger Straße aufgrund der vorhandenen Alternative nicht zulässig sei. Der Verkehr werde im Verfahren mit untersucht.


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. r die Grundstücksflächen im rückwärtigen Bereich der Bebauung Osterwiese 1 a-i und 3 im Ortsteil Rettmer wird die Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Osterwiese“ aufgestellt.
  2. Ziel der Satzung ist die Einbeziehung von einzelnen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ABS 23.03.20 TOP 5 (1500 KB)