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Ratsherr Fahrenwaldt begründet seinen Antrag. Im Dezember sei zum Bauvorhaben berichtet worden, dass ein städtebaulicher Vertrag mit Regelungen zum geförderten Wohnungsbau nicht möglich wäre. Um das Gelände sozial gestalten zu können, sollte die Fläche erworben werden.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie Kontakt zum Bauherr aufgenommen hätte. Das Grundstück stehe nicht zum Verkauf. Der Bauherr wolle Wohnungsbau errichten, wobei die soziale Komponente derart berücksichtigt würde, dass die eigenen Mitarbeiter ein Erstzugriffrecht erhielten.
Ratsherr Fahrenwaldt erklärt seinen Antrag für erledigt.
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