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Auszug - Bericht über beantragte Erhebungen (Zugang zu Bildungsangeboten für Neuzugewanderte anlässlich der Neuregelungen zum Zugang zu BAMF Sprachkursen ab 01.08.2019 - Integrations- und Berufssprachkurse)  

 
 
Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 7
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.02.2020    
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum, Bildungs und Integrationsbüro
Ort: Am Schwalbenberg 18, 21337 Lüneburg
 
Beschluss


Die Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte, Kirsten Wolfrath, berichtet über den Zugang zu

Bildungsangeboten für Neuzugewanderte anlässlich der Neuregelungen zum Zugang zu BAMF Sprachkursen ab dem 01.08.2019 sowie über den aktuellen Stand (Stichtag 15.11.19) von Integrations- und Berufssprachkursen. Siehe Anlage

 

Ute Simkes berichtet über ein Treffen mit Birte Schellmann, Nuha Abdallah-Behr und Katarzyna Rollert zur Sprachförderung an Kitas und zeigt eine Präsentation zum Thema „Wie wird Sprache in Kitas gefördert“. Siehe Anlage. 

Anlass war eine Frage aus der vorhergegangenen Sitzung: „Wie lässt sich verhindern, dass einzelne Schulen wegen eines hohen Migrantenanteils stigmatisiert werden?“ In der nachfolgenden Diskussion erläutert Ute Simkes die Rolle und die Aufgaben der Kita-Fachberatung. Angekündigt wird die Einführung eines Beobachtungs und Dokumentationsinstrumentes zum Einsatz in Kindergarten und Krippe bei allen Kitas der Stadt und bei 70% der freien Träger. Dieses Instrument soll auch die Weitergabe der relevanten Informationen von Institution zu Institution ermöglichen. In Zusammenarbeit und Abstimmung mit Eltern sollen dann Förderkonzepte abgeleitet werden. Außerdem wird auf die erhöhte Sensibilisierung von Erzieher*innen für den Bereich Sprachentwicklung hingewiesen. Das „Rucksackprojekt“ wird ebenfalls kurz vorgestellt. 

Weil es weiterhin erhöhten Informations- und Diskussionsbedarf zu dem Thema gibt, soll zu diesem TOP Sprachförderung eine Sondersitzung angeboten werden. 

Die Erhebung über den Anteil von migrantischen Eltern in Schulelternräten hat keine große Resonanz bei den Schulen gefunden. Die Anfrage kann daher eher als eine „Erinnerung an § 90 des Niedersächsischen Schulgesetzes“ an die Schulen gelten.