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Auszug - Richtlinie: "Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.02.2020    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/8768/19 Richtlinie: "Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hellmann
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 31 - Umwelt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Dr. Hellmann weist anhand der beigefügten Präsentation auf die Notwendigkeit eines Förderprogrammes hin und erläutert die Inhalte des Programms hinsichtlichrdergegenstand, Konditionen und Förderhöhe. Sie berichtet über ihre Erfahrungen in den Quartieren Kaltenmoor und Kreideberg und erläutert, dass insbesondere aufbauend auf die bisherige Arbeit in diesen Quartieren eine gesicherte Fördersumme befristet bereitgestellt werden solle.

 

Beigeordneter Salewski erklärt Punkt 1 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion für erledigt, da sich die Förderrichtlinie bereits auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Das Angebot, kleine Maßnahmen eher unbürokratisch zu fördern, sollte mit einerherenrdersumme unterstützt werden. Er verweist auf die Notwendigkeit, für das Förderprogramm zu werben.

 

Seitens des Ausschusses wird das Förderprogramm unterstützend aufgenommen. Es solle verstetigt werden. Ein Erfahrungsbericht nach sechs und 12 Monaten wird gewünscht. Auf das Problem, das die Umsetzung kleinerer Maßnahmen häufig an fehlenden Handwerkern scheitert, wird hingewiesen.


Beschluss:

Der Ausschussr Bauen und Stadtentwicklung stimmt mehrheitlich, bei 2 Enthaltungen von Bürgermeisterin John und Ratsherrn Eberhard Manzke, dem nachstehend aufgeführten Punkt 2 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion vom 14.02.2020 zu:

 

Wir beantragen, das Volumen des Fördertopfes auf 100.000 Euro für die Laufzeit von 2 Jahren zu erhöhen. Entsprechende Finanzmittel könnten aus dem Klimafonds gewonnen werden, sowie aus Haushaltsmitteln, die im Haushalt 2021 ff. bereitgestellt werden müssten.

 

Punkt 1 des Antrages wurde zurückgezogen.

 

Der Ausschuss r Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Richtlinierderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“.

 

Der Rat beschließt, dass 10.000 EUR in dem ersten halben Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie den beiden Klimaquartieren am Kreideberg und in Kaltenmoor vorbehalten sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Punkt 2.:

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_ABS_200217_Förder-RL_Energetische-Sanierung_VO8768-19 (432 KB)