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Auszug - Bericht zur Ausschüttungspraxis im Konzern Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.01.2020    
Zeit: 15:04 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus, EG, linker Fügel
Ort: Am Wienebüttler Weg 1, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass im Dezember in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, dass die Gesellschaften der Hansestadt Lüneburg zu wenig Gelder ausschütten würden. Um einen besseren Überblick über die Ausschüttungspraxis und Ausschüttungsmöglichkeiten der einzelnen Gesellschaften zu ermöglichen, trägt Herr Müller die dem Protokoll als Anlage 2 beigefügte Präsentation vor.

 

Beigeordneter Pauly bedankt sich für die Gegenüberstellung der Gesellschaften. Er erklärt, dass die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH mit einer Eigenkapitalquote von 62 % im Vergleich zu anderen deutlich besser dastehe und auch ein deutliches Plus im Finanzergebnis erziele. Seiner Ansicht nach könne und müsse die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH zukünftig mehr Geld ausschütten. Er kritisiert, dass weitere liquide Mittel thesauriert werden, obwohl mit einer höheren Ausschüttung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH der Kernhaushalt der Hansestadt Lüneburg verbessert werden könnte. Er fordert, dass zukünftig mehr Gelder ausgeschüttet werden, auch wenn die Gesellschaft dann Kredite aufnehmen müsse. Dass eine Ausschüttung bei gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht möglich sei, könne er nachvollziehen. Er verstehe, dass die GfA Lüneburg gkAöR 2033 eine gute Liquidität benötigt, jedoch könne man auch hier mehr Gelder ausschütten und 2033 bei Bedarf mit Krediten arbeiten.

 

Oberbürgermeister dge erklärt, dass es zu Problemen führt, wenn die GfA Lüneburg gkAöR ausschütten würde. Er erläutert, dass die Verschuldungsrate steigt, wenn die GfA Lüneburg gkAöR weitere Kredite aufnehmen muss. Außerdem könne man zum jetzigen Zeitpunkt das Zinsniveau von 2033 nicht absehen. Demnach sei es wichtig, zum jetzigen Zeitpunkt zu thesaurieren und das Risiko einer möglichen Zinssteigerung nicht einzugehen. Insbesondere könne eine Zinssteigerung dazu führen, dass einzelne Gesellschaften Insolvenz anmelden müssen oder die Gesellschafter weitere Zuschüsse zahlen müssen. Eine höhere Ausschüttung sei nicht sinnvoll, da man mit diesen Summen den Kernhaushalt der Hansestadt Lüneburg nur kurzfristig verbessern könne. Er erklärt, dass es wichtig sei, nachhaltig und verantwortungsvoll zu handeln. Dazu gehöre auch, die Gesellschaften nicht zu höheren Ausschüttungen zu verpflichten, durch die zukünftig Probleme entstehen können. Die Hansestadt Lüneburg habe sich für die Daseinsvorsorge entschieden und müsse deshalb auch dafür sorgen, dass diese zukünftig erhalten bleibe. Er erläutert, dass andere Kommunen in den 1990er- Jahren diese Gesellschaften verkauft haben, diese aber dennoch finanziell nicht besser aufgestellt seien. Er empfiehlt, die Thesaurierung vorzunehmen und nicht auf weitere Kredite zu setzen, auch wenn der derzeitige Zins sehr gering ist. Außerdem erklärt er, dass eine Teilausschüttung bei der Lüneburger Wohnungsbau GmbH und der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH stattgefunden hat. Dies sei mit Blick auf die Zukunft in Maßen erfolgt. Des Weiteren erläutert er, dass man den Erfolg der Ausschüttungspraxis daran erkennen könne, dass andere Kliniken bereits defizitär arbeiten.

 

Ratsherr Neubert erklärt, dass die SPD das derzeitige Vorgehen unterstütze. Er empfindet es als wichtig, Eigenkapital aufzubauen, um dann auchnstige Kredite erhalten zu können. Außerdem sei es fahrlässig, die Gesellschaften auszunehmen. Er erläutert, dass es für die Zivilgesellschaft wichtig sei, das Klinikum zu erhalten und dafür zu sorgen, dass jeder versorgt werden kann. Eine Ausschüttung solle seiner Ansicht nach nicht überstrapaziert werden. Außerdem erklärt er, dass die Sparkasse mit den Gewinnen unterschiedliche Projekte unterstützen würde.

 

Beigeordneter Blanck erklärt, dass die praktizierte Ausschüttungspraxis der Sparkasse über die Stiftung besser ist als eine direkte Ausschüttung an die Träger, die steuerpflichtig re. Er erläutert, dass die Sparkasse sich auch großen Veränderungen im Finanzwesen wie z. B. Paypal stellen müsse, durch die das Sparkassengeschäftsmodell bedroht werden könnte. Er empfinde es als wichtig, die Sparkasse zu erhalten und die Ausschüttungspraxis nicht zu verändern, da die Sparkasse sowohl Arbeitsplätze sicherstelle als auch Kredite ermögliche, an denen andere Banken nicht zwingend interessiert seien.

 

Ratsherr Morgenstern erklärt, dass er die Forderung der Grünen, Anteile der Lüneburger Wohnungsbau GmbH zu verkaufen, nicht teile. Die Gesellschaften seien schließlich Kapitalanlagen der Hansestadt Lüneburg. Außerdem verstehe er nicht, weshalb hierüber diskutiert wird, da sich bisher alle über die Ausschüttungspraxis einig waren. Er empfindet die Forderung nach einer höheren Ausschüttung als eine sehr linke Forderung und fragt sich, wofür eine höhere Ausschüttung benötigt werden sollte. Seiner Ansicht nach sei nur erneut das Spannungsfeld von Beigeordnetem Pauly zwischen seinen Pflichten als Aufsichtsratsmitglied und der als Wirtschaftsausschussmitglied deutlich geworden.

 

Beigeordneter Blanck erklärt, dass nicht die Ausschüttungspraxis diskutiert werden sollte, sondern wie der Landkreis besser an den Kosten für die Daseinsvorsorge im Kreisgebiet beteiligt werden könne. Seiner Ansicht nach müsse dies im Lüneburg-Vertrag ausgehandelt werden. Außerdem erklärt er, dass es ihm bei dem Anteilsverkauf der Lüneburger Wohnungsbau GmbH nicht um die Finanzierung eines bestimmten Projekts gehe, sondern um das Verringern der Liquiditätskredite der Hansestadt Lüneburg. Er verstehe nicht, weshalb der Kreis nicht an den Kosten beteiligt wird, insbesondere da die Lüneburger Wohnungsbau GmbH auch Wohnraum in Reppenstedt errichte.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass der Verkauf von Anteilen der Lüneburger Wohnungsbau GmbH zur Schwächung dieser Gesellschaft und zu einer geringeren Dividende führe. Außerdem wäre dann ein Gesellschafter dabei, der wenig vom Wohnungsbau verstehe. Eine Ausweitung auf das Kreisgebiet würde außerdem bedeuten, dass mehr Personal benötigt würde, welches zu höheren Kosten führen würde. Derzeit findet ein stetiger Abbau der Liquiditätskredite der Hansestadt Lüneburg statt. Er erklärt, dass ein Verkauf von Anteilen demnach keinen Vorteil für die Hansestadt Lüneburg biete, sondern eher Nachteile, wie zum Beispiel die Einflussabgabe. Es bestehe hierbei kein wirtschaftlicher Sinn.

 

Beigeordneter Pauly erklärt, dass keine Gesellschaft geschlachtet werden soll, um sie auszunehmen. Er betont, dass eine Gesellschaft nur ausschütten sollte, wenn ein positives Jahresergebnis erzielt wurde. Durch die veränderte Gesellschaftsstruktur gehe es der Gesundheitsholding mittlerweile sehr gut. Er erklärt, dass dieser Zustand auch auf Steuervorteile der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH zurückzuführen sei. Er schlägt vor, dass auch das Theater anders unterstützt werden sollte und man hierfür auch über eine Umstrukturierung der Hansestadt Lüneburg nachdenken sollte. Mit einer Umstrukturierung wolle er erreichen, dass Gesellschaften mit einer hohen Eigenkapitalquote Gesellschaften mit einer niedrigen Eigenkapitalquote unterstützen können. Ihm sei klar, dass man hierzu erst das Gerichtsurteil des EUGH abwarten müsse.

 

Herr Sporleder, Bereichsleiter 22, erklärt, dass ein Steuervorteil in dieser Form wegen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht möglich sei.

 

Ratsherr Morgenstern erklärt, dass er einen Verkauf von Anteilen der Lüneburger Wohnungsbau GmbH nicht für sinnvoll hält, da der jährliche Mehrwert die Zinslast übersteige.

 

Beigeordneter Blanck erklärt, dass er eine gemeinsame Gesellschaft mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis unter Führung der Hansestadt Lüneburg für sinnvoll hält. Außerdem schlägt er eine Zusammenlegung der Lüneburger Marketing GmbH und der Lüneparken vor, um die Gewinne der Lüneparken für die Defizite derneburger Marketing GmbH nutzen zu können.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass der Überschuss der Lüneparken in den städtischen Haushalt eingehe und ein Ausgleich demnach über den städtischen Haushalt erfolge. Ein Zusammenschluss sei deshalb nicht notwendig und sinnvoll.

 

Herr Sauer erklärt, dass er die Forderung, eine Umstrukturierung des Gesamtkonzerns vorzunehmen, nicht teile. Er erläutert, dass die Leitung eines Unternehmensverbunds in Phasen ablaufe. Hierbei müsse man dafür sorgen, dass jede Einheit erlebbar gemacht wird und alle Mitarbeiter mitgenommen werden. Seiner Ansicht nach benötige man sehr viel Zeit, um den Vorteil einer Umstrukturierung des Gesamtkonzerns für alle erlebbar zu machen. Außerdem müsse man bedenken, wie ein solches Konstrukt vom Finanzamt wahrgenommen wird und dass die Gemeinnützigkeit einzelner Gesellschaften so in Gefahr geraten würde. Er hält es für falsch, Gesellschaften zu schwächen um kurzfristig den Kernhaushalt der Hansestadt Lüneburg zu verbessern.

 

Beigeordneter Salewski erklärt, dass es der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreis Harburg nicht gut gehe. Bestrebungen des Landkreises sich der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreis Harburg oder der Lüneburger Wohnungsbau GmbH anzuschließen, seien ihm nicht bekannt. Seitens der Gemeinden gäbe es seiner Ansicht nach kein Interesse eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu betreiben.  Er empfindet es als wichtig, der Forderung bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nachzukommen. Deshalb unterstütze er den Verkauf von Anteilen der Lüneburger Wohnungsbau GmbH nicht, da so die Einflussnahme auf die Entscheidungen und Ausrichtung verloren gehen würde.

 

Herr Henning Müller-Rost, Prokurist der Lüneburger Wohnungsbau GmbH, erklärt, dass wenn etwas Goldwert ist, man es nicht versilbern solle. Außerdem erläutert er, dass die umliegenden Kommunen auf die Lüneburger Wohnungsbau GmbH zukommen, wenn Interesse an gemeinsamen Projekten besteht. Hierzu sei seiner Ansicht nach kein weiterer Gesellschafter nötig.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 TOP 5 Bericht zur Ausschüttungspraxis (2215 KB)