Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Stadtrat Moßmann führt aus, dass der Bau einer weiteren Feuerwache im Osten des Stadtgebiets erforderlich sei. Ein Bau am optimalem Standort sei nicht möglich. Die beste Alternative sei das Gebiet neben dem Johanneum. Der Rat habe diesen Standort bereits beschlossen. Für die Umsetzung müssen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden. Dafür werde ein Aufstellungsbeschluss benötigt.
Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand der beigefügten Bildschirmpräsentation, um welche Fläche es sich handelt. Entgegen der anfänglichen Planung solle das Schulgelände nicht in den Bebauungsplan einbezogen werden, da die dort erforderlichen Erweiterungen auch ohne einen Bebauungsplan nach § 34 BauGB realisiert werden könnten. Der Ausbau der Schule müsse zeitnah erfolgen. Die Einbeziehung der Fläche in den Bebauungsplan würde zu einer starken zeitlichen Verzögerung führen.
Es soll zum jetzigen Zeitpunkt ein Aufstellungsbeschluss ohne frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, da die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abgewartet werden sollen. Aus diesem Grund könne zurzeit auch noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob neben der Feuerwache weitere Gebäude errichtet werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Es werden folgende städtebauliche Planungsziele verfolgt: - Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Feuerwache - Erhalt und bauplanungsrechtliche Sicherung der klimaökologischen Funktionen der zu überplanenden Freiflächen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |