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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 169 "Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019    
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/8731/19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 169 "Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße"
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Bildschirmpräsentation noch einmal das Bauvorhaben „Lindenstraße/ Ecke Barckhausenstraße“ vor. Sie führt aus, das die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung in den Bebauungsplan eingearbeitet worden seien.

 

Es werden 48 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten entstehen. Das schalltechnische Gutachten habe ergeben, dass die Auswirkungen auf den Verkehr zu keiner Mehrbelastung führen werden. Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage habe keine negativen Einflüsse auf das Wohnen. Eine Kastanie bleibe erhalten, eine Birke müsse entfernt werden. Der Klimagutachter empfehle eine Dachbegrünung sowie eine Fassadenbegrünung an der Südseite.

 

Aufgrund der Einwendung des Eigentümers des Grundstücks Lindenstraße 29 a, dass sein Grundstück verschattet würde, wurde durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen, dass sich durch den Neubau keine wesentliche Veränderung der derzeitigen Situation ergeben werde. Die Bedenken wurden daraufhin zurückgenommen.

 

Nach Gesprächen mit der Feuerwehr konnte geklärt werden, dass die Bäume an der Lindenstraße erhalten bleiben können. Für eine mögliche Rettung mit Leitern im Falle eines Brandes seien die Bäume jedoch regelmäßig zurückzuschneiden. Da die Bäume im öffentlichen Verkehrsraum stehen, werde die Verwaltung mit dem Bauherrn einen Ablösungsvertrag über die anfallenden Baumpflegekosten schließen.

 

Auf Nachfrage, wo die Wohnungen nach dem sozialen Wohnungsbau entstehen werden, führt Stadtbaurätin Gundermann aus, dass diese in der Nelly-Sachs-Straße nachgewiesen würden. Damit das Bauvorhaben an der Lindenstraße rentierlich bliebe, werde eine mittelbare Belegung an anderer Stelle zugelassen. Dafür schaffe der Bauherr an der Nelly-Sachs-Straße eine größere Anzahl geforderter Sozialwohnungen.

 

Zur Frage der Fahrradstellplätze erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass pro Wohneinheit 2 Fahrradstellplätze geschaffen werden, jeder 5. Stellplatz ist für Lastenfahrräder vorgesehen. Um die Fläche im Innenbereich nicht zu zerteilen, habe man sich für einen zentralen Abstellplatz entschieden.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat bei einer Enthaltung durch Bürgermeister Löb, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 169 „Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße“ wird
    gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Lindenstraße Ecke Barckhausenstr. (1166 KB)