Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Die Beantwortung der Anfrage erfolgte durch Frau Hesebeck bereits unter TOP 4.
Ortsbürgermeister Schultz ergänzt, dass entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt wurden. Im Sommer 2019 kam ein ablehnender Bescheid vom Land Niedersachsen mit der Begründung, dass die vorhandenen Verkehrswerte nicht ausreichend seien, um einen Kreisverkehrsplatz zu fördern.
Mit der Umsetzung der Maßnahme aus städtischen Eigenmitteln kann nach der Haushaltsgenehmigung begonnen werden. Ergebnis:
Der Ortsrat nimmt Kenntnis.
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