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Auszug - Bebauungsplan Nr. 168 "Rotenbleicher Weg" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.11.2019    
Zeit: 15:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
VO/8629/19 Bebauungsplan Nr. 168 "Rotenbleicher Weg"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass sie von Ratsherrn von Nordheim darauf hingewiesen wurde, dass sein Widerspruch vom 16.07.2019 nicht in die Abwägung einbezogen worden sei. Ein Widerspruch sei rechtlich nicht zulässig, so dass der Schriftsatz als Anregung im Verfahren zu werten wäre. Im Übrigen sei es ungewöhnlich, dass ein Ratsmitglied, das selbst über die Abwägung der Bedenken entscheidet, eine abzuwägende Stellungnahme einreiche. Der Bereich Stadtplanung habe die Stellungnahme abgewogen. Diese wird dem Ausschuss in einer Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Rahmendaten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rotenbleicher Weg“. Er geht dabei insbesondere auf die Festsetzungen zum Lärmschutz, Baumerhalt und Baumersatz, Ausschluss von Werbeablagen und Ferienwohnungen, Dachbegrünung und die zu begrünende Tiefgarage ein. Der bislang über privates Gelände führende Fußweg werde für die Öffentlichkeit gesichert. Der Flächennutzungsplan soll berichtigt werden.

 

Herr Schenk, Architekt, ergänzt den Vortrag in Bezug auf das Bauvorhaben. Anhand von Ansichten erläutert er die geplante Gestaltung und das Freiflächenkonzept. Dabei werde der Innenhof und der geplante Kinderspielpunkt auch der Allgemeinheit zugänglich sein. Das Gelände solle möglichst autofrei entwickelt werden und Platz für 71 Wohnungen, davon 30 % im mietpreisgebundenen Segment, bieten. Die Energieversorgung erfolge über ein Blockheizkraftwerk. Die Lage des Gebäudes sei nach gewissenhafter Abwägung von Aspekten des Schallschutzes und des Baumerhaltes gewählt worden. Hinsichtlich der Bäume habe man sich für den Erhalt und die Entwicklungsmöglichkeit einer Baumgruppe im Süden entschieden. Ersatzpflanzungen für zu entnehmende Bäume würden durchgeführt.

 

Die Anregungen des Ausschusses, die Fassade zur Willy-Brandt-Straße aufgelockerter zu gestalten wird aufgenommen. Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass vertraglich geregelt werden soll, dass die Fassadengestaltung mit der Stadt abzustimmen sei. Der Vorhabenentwurf sei noch kein Bauantrag.

 

Ratsherr von Nordheim erklärt, dass in der Abwägung seines Einwandes (Tischvorlage) nicht begründet werde, warum der Baum 25, ein Silber-Ahorn, gefällt werden müsse. Nach Rücksprache mit einem Förster sei es möglich, durch geringfügiges Verschieben des Baukörpers, den Baum zu erhalten. Er widerspreche dem Abwägungshinweis, dass Wohneinheiten wegfallen müssten.

 

Herr Schenk weist darauf hin, dass man sich die Situation vor Ort sowohl mit einem Freiraumplaner als auch mit einem ortsansässigen Baumgutachter angesehen habe. Bei Einhaltung der Abstandsvorschriften und der Vorgaben an den Schallschutz sei der Baum 25 nicht zu halten. Dies wäre nur bei einem Einkürzen des Gebäudes und dem Errichten einer sehr hohen Lärmschutzwand möglich.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man sich in der Verwaltung mit dem Thema beschäftigt habe. Der Bereich Grünplanung habe die Konsequenzen abgeschätzt und festgestellt, dass der Baum bei Einhaltung aller Vorschriften im Bauablauf nur bei einem entsprechend Abstand zu halten wäre. Der Silber-Ahorn sei besonders erhaltenswert aufgrund von Kronenaufbau und Wuchs, jedoch nicht-heimisch und schnellwachsend. Die Schaffung durchmischten Wohnraums mit größerem innenliegenden Freiraum als Wohnhof und weitestgehendem Verzicht auf oberirdische Stellplätze sei im Abwägungsvorgang als wichtiger gewertet worden. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Baumschutzsatzung der Hansestadt nicht zur Verhinderung von Bauvorhaben erlassen worden sei, sondern zur Regelung des Ersatzes, falls Baugenehmigungen zu erteilen wären.

 

Die Gestaltung des Gebäudes, die Möglichkeit einer veränderten Kubatur und die Abwägung zwischen Schallschutz, Baumerhalt und Schaffen von Wohnraum wird angeregt diskutiert. Die Ausschussmitglieder sprechen sich dabei mehrheitlich für die Umsetzung des Vorhabens aus.

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen von Bürgermeister Löb und Ratsherrn von Nordheim, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt

 

1.  Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen einschließlich der ergänzenden Tischvorlage wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 168 „Rotenbleicher Weg“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_BPlan 168 (604 KB)      
Anlage 2 2 TOP 5_Vorhaben (7116 KB)