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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Anträge  

 
 
Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 5
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2019    
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum, Bildungs und Integrationsbüro
Ort: Am Schwalbenberg 18, 21337 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Integrationsbeirat beschließt einstimmig, Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 3.000,00€r den IBR in Form einer Rücklage in den Haushalten von Hansestadt und Landkreis Lüneburg bereitzustellen. Maßnahmen und Projekte, die mit diesen Mitteln finanziert werden sollen, werden im IBR vorgestellt, beraten und beschlossen. Sie dienen sowohl als Eigenmittel zur Durchführung eigener Maßnahmen als auch für die (Ko-)Finanzierung von Projekten, zur Öffentlichkeitarbeit und Fortbildung. Das Budget wird durch das Bildungs- und Integrationsbüro als Geschäftsführung des IBR verwaltet. (s. Anhang) 

 

Antrag von Kamel Muhammad auf Einladung der Niedersächsischen Landesschulbehörde in die nächste Sitzung des Integrationsbeirates zum Bericht

 

Die NLSchB soll zur nächsten Sitzung des IBR am 19.11.2019 in den Sitzungssaal des Landkreises eingeladen werden, um den Abschnitt 8 des Erlasses RdErl. d. MK v. 1.7.2014: Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache zu erläutern, offene Fragen zu beantworten und über den Stand der Umsetzung an Lüneburger Schulen zu informieren. Weiterhin soll darüber berichtet werden, wie die Umsetzung für das Schuljahr 2019/2020 gewährleistet werden kann. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (s. Anhang) In einem Kurzstatement beschreibt aus dem Publikum heraus Herr Zaki Ayman, der Arabisch-Unterricht für etwa 200 Schüler*innen in der Moschee mitverantwortet, die Notwendigkeit eines herkunftssprachlichen Unterrichts für die knapp 200 Schüler*innen in der arabischen Moschee, insbesondere solange sie und ihre Familien eine  unklare Bleibeperspektive haben. Eine Muttersprache sei eine identitätsstiftenden Ressource und eine zusätzliche Kompetenz, die zu einem späteren Zeitpunkt auch vorteilhaft für den eigenen Beruf bzw. für die deutsche Wirtschaft  sein könne, die auf Außenbeziehungen und Export fuße. 

 

Antrag von Lucy Grimme zur Erhebung über den Zugang zu Bildungsangeboten für Neuzugewanderte anlässlich der Neuregelungen zum Zugang zu BAMF Sprachkursen ab 1.8.2019 (Integrationskurse und Berufssprachkurse)

 

Durch den Antrag (s. Anhang) soll das Bildungs- und Integrationsbüro mit der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte das Mandat erhalten, unter Einbindung der im Antrag genannten Institutionen eine Erhebung zu folgenden Fragestellungen durchzuführen: 

 

Übersicht über Sprachkurse unter folgenden Kriterien:  Veranstalter - Dauer - Anzahl der Unterrichtseinheiten -  Kosten - Kostenträger und Förderprogramme für den Zeitraum 01.01.2018 bis 15.11.2019.

Anzahl der Teilnehmenden, die sich zum Stichtag in Integrationskursen, Alpha-Kursen und DeuFöV-Kursen befinden

Anzahl der Personen auf Wartelisten

Anzahl der Abbrecher und Wiederholer

Wartezeit bei Integrationskursen

Kriterien für die Platzvergabe

Anzahl der Verpflichtungen und Berechtigungen für Integrationskurse (Jobcenter, Ausländerbehörde und BAMF)

Anzahl der Neuzugewanderten mit Gestattung bzw. „unsicherer Bleibeperspektive ohne Versorgung

Anzahl der jungen Menschen (17 bis 26 Jahre), die nicht mehr an einer Schule aufgenommen wurden und stattdessen an Grundbildungskursen angemeldet waren bzw. nicht versorgt werden konnten.  Dabei wird angemerkt, dass Integrationskurse qualitativ sehr unterschiedlich bewertet werden. Außerdem wird bemängelt, dass durch die unterschiedlichen Berechtigungen zur Teilnahme an Sprachkursen nach Status und Herkunftsland Diskriminierungen stattfinden. Der Antrag wird nach Erläuterung und Diskussion einstimmig beschlossen. (s. Anhang)

 

Antrag von Katarzyna Rollert auf Ermittlung des Verhältnisses von Kindern mit und ohne Deutschkenntnisse an den Schulen in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg als erster Schritt zur Lösungsentwicklung zwecks Ghetto-Vermeidung an den Schulen

 

Es wird Kritik geübt an der Wortwahl: Diese könnte der AfD in die Hände spielen und Anliegen dieser Partei bedienen. Der Antrag wird nach eingehender Diskussion zurückgezogen. Der Antrag soll neu formuliert und überarbeitet werden.   

 

Antrag von Katarzyna Rollert auf Überprüfung der Umsetzung des § 90 des Niedersächsischen Schulgesetzes bzgl. der Möglichkeit der Beteiligung von Migranteneltern am Schulelternrat an den Schulen in der Hansestadt und im Landkreis

 

Der IBR beschließt einstimmig, dass zunächst eine Abfrage über die Schulträger erfolgen solle und nicht über die NLSchB. Dieses Vorgehen wird als erfolgversprechender eingeschätzt, um in kurzer Zeit zu Ergebnissen zu kommen. Außerdem bietet sich so die Chance, die Schulen indirekt auf die Regelung hinzuweisen.  Anschließend soll im Gremium überlegt werden, wie man Eltern auf die entsprechende Regelung hinweisen könne.