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Auszug - Erstellung der städtischen Anlagenrichtlinie  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2019    
Zeit: 17:20 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8478/19 Erstellung der städtischen Anlagenrichtlinie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Breitenstein
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Breitenstein, Eva
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY erläutert seinen Änderungsantrag. Dabei wolle er mit dem ersten Punkt erreichen, dass eine Prüfung aller verbundenen Unternehmen gemäß den ethischen Richtlinien erfolge und nicht nur einzelne Unterfirmen betrachtet werden würden. Damit solle verhindert werden, dass die Hansestadt nicht indirekt fragwürdige Unternehmen finanziell unterstützte.

Der zweite Punkt richte sich gegen die Avacon-Beteiligung. Hier wolle er, dass auch bestehende Beteiligungen der Prüfung nach den Richtlinien unterliegen. Hintergrund sei hier, dass insbesondere durch Unterstützung der Avacon indirekt auch die EON unterstützt werde, welche Atomstrom produziere und Kohlekraftwerke betreibe. Um eine Beteiligung an derartigen Unternehmen künftig auszuschließen, müssten auch Bestandsbeteiligungen den Auflagen der Richtlinie unterliegen.

Ansonsten finde er es eine gute Sache. Auch findet er es gut, dass man auf die Anregung eingegangen sei, dass dies auch für städtische Gesellschaften gelten müsse.

 

Ratsfrau GRUNAU stimmt dem grundsätzlich zu. Trotzdem finde sie es schade, dass dies hier andiskutiert werde, obwohl im Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform bereits die Diskussion geführt worden sei.

Sie werde sich enthalten, da sie dem Änderungsantrag nicht direkt zustimmen könne. Gerade der erste Punkt könne nicht nebenbei entschieden werden. Sie habe auch Bedenken, da die Avacon direkt über die EON beteiligt sei und man das Ganze nicht voneinander trennen könne.

Die Richtlinie als solches sei allerdings ein großer Schritt, da hier erstmals ethische Grundsätze festgelegt worden seien. Da es bisher allerdings keine einheitliche Regelung diesbezüglich gebe,sse man sich die Richtlinie immer wieder anschauen und im Blick behalten. 

Über die darin erwähnte Berichterstattung müsse man i.E. auch einzelne beteiligte Unternehmen aufgreifen und sich dann die Konsequenzen von Investments genauer anschauen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE widerspricht Herrn Pauly. Die Avacon betreibe keine Kohle- oder Atomkraftwerke. Man habe stattdessen über 300 Blockheizkraftwerke (BHKW) sowie Aktivitäten im Rahmen von erneuerbaren Energien.

Im Anschluss stellt er zum einen die Beteiligungen der EON dar und erläutert die Besonderheiten der Aktien.

Er macht die Auswirkungen deutlich, welche eine Trennung von der Avacon mit sich brächte (Verlust von Einfluss hinsichtlich der Stadtentwicklung, nicht gedeckte Defizite bei der Kurmittel GmbH) und rät dem Rat daher von einer Zustimmung zum Änderungsantrag von Herrn Pauly ab. Dieser schade lediglich der Hansestadt und der Bürgerschaft und widerspreche der nachhaltigen Strategie bezüglich Nahwärme und Windkraft.

 

Ratsherr MINKS ernzt, dass die EON ab 2022 offiziell kein Atomstromkonzern mehr sein werde. Zudem sei die Avacon ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbilder in der Region.

 

Der Änderungsantrag des Beigeordneten Pauly wird daraufhin mehrheitlich bei fünf Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE. sowie des Ratsherrn von Nordheim und sechs Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei drei Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die in der Anlage beigefügte Anlagenrichtlinie für den Abschluss und die Abwicklung von Kapitalanlagen der Hansestadt Lüneburg“.

 

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.10.2019 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3