Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Frau
Schröder-Ehlers trägt vor, dass die getrennte Schmutz- und Regenwassergebühr
bereits vor ihrem Amtsantritt Thema des damaligen Umweltausschusses war. Im
März letzten Jahres erhielt die Verwaltung dann vom Rat den Auftrag, die
gesplittete Abwassergebühr in Lüneburg einzuführen. Zunächst
wurde durch die Verwaltung das Recht zur Erhebung von Daten in die Satzung
eingearbeitet. Es folgte eine europaweite Ausschreibung, an der sich insgesamt
29 Ingenieurbüros beworben haben. Eine Auswertung der Offerten ergab, dass vier
Ingenieurbüros aufgefordert wurden,
Angebote abzugeben. In
der heutigen Sitzung stellen sich – abweichend vom TOP - 3 dieser
Ingenieurbüros dem Ausschuss vor. Der
Beschluss des Ausschusses über die Auftragsvergabe, der dem
Verwaltungsausschuss als Beschlussempfehlung dient, ist im nichtöffentlichen
Teil der heutigen Sitzung vorgesehen. Ratsfrau
Lotze richtet sich an die eingeladenen Ingenieurbüros mit der Bitte, ihren
Vortrag auf maximal 15 Minuten zu begrenzen. Herr
Werner und Herr Dr. Kahl der Blue-on GmbH, Leipzig, Herr Prof. Dr. Pöppinghaus
von ART Consult, Aachen, und Herr Watermann von der WTE Betriebsgesellschaft
mbH, Hecklingen (Sachsen-Anhalt)
stellen ihre Unternehmen dem Ausschuss vor. Sie erläutern ihre jeweilige
Vorgehensweise zur Einführung der getrennten Abwassergebühr im Stadtgebiet
Lüneburg. Ratsfrau
Lotze bedankt sich bei den Vertretern der
Ingenieurbüros und bittet Herrn Schulz den geplanten Verfahrensablauf
des Projektes aufzuzeigen. Herr
Schulz erläutert, dass die heutige Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Umwelt und Verbraucherschutz am 27.01.04 dem Verwaltungsausschuss vorgelegt
werde, der dann über die Vergabe entscheidet; Vertragsabschluss wird am
11.02.04 sein. Der zeitliche Rahmen sieht vor, die Erhebungsbögen noch vor der
Sommerpause zu verschicken. Ratsherr
Wolter stellt die Frage, ob es vorgeschrieben sei, Luftbilder anzufertigen,
oder ob nicht die Daten im Selbstauskunftsverfahren ermittelt werden könnten. Herr
Watermann, WTE, erklärt, dass nach der neuesten Rechtsprechung die
anschlusswirksamen Flächen ermittelt werden müssen. Zum einen habe sich
gezeigt, dass die Rücklaufquoten der Erhebungsbögen ohne Luftbilder schlechter
ausfallen und zum anderen eine genauere Hochrechnung der fehlenden Flächen
möglich ist, wenn die Flächenzahl der anschlusspflichtigen Grundstücke
feststeht. Prof.
Pöppinghaus unterstützt diese Aussage und hält eine Auswertung mit Luftbildern
für wesentlich bürgerfreundlicher. Vor allem ältere Mitbürger werden durch
diese Art der Abfrage besser unterstützt. Es ist richtig, dass alle
Grundstückseigentümer befragt werden müssen, aber durch die Luftaufnahme des
Grundstücks muss der Bürger seine versiegelte Fläche nicht mehr ausmessen. Das
ist der entscheidende Vorteil. Herr
Werner, Ing.-Büro Blue-on, ergänzt, dass die Kosten des Verfahrens enorm
steigen, wenn keine Luftbilder vorliegen. Es werden dann Begehungen vor Ort und
Schätzungen notwendig, da die Rücklaufquote zu gering ist. Fest steht auch,
dass nur über eine genaue Datenerhebung die Gebührengerechtigkeit erreicht
wird. Herr
Schulz erläutert, dass die Verwaltung im Vorwege Auskünfte bei anderen Kommunen
eingeholt habe, die zum Teil das Selbstauskunftsverfahren praktiziert haben. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass bei kleineren Kommunen dies durchaus machbar
sei, aber in Städten mit einer Größordnung wie Lüneburg seien die Probleme
bereits vorprogrammiert. Ratsfrau
Verlinden fragt nach, ob nicht auf Satellitenaufnahmen zurückgegriffen werden
könnte. Herr
Schulz erklärt, dass hier die Auflösung und Qualität der Bilder aus
Luftaufnahmen genauer sei. Ratsherr
Reinecke hinterfragt, ob der Zeitrahmen vertraglich abgesichert sei und wer die
Stichproben bei den einzelnen Grundstücken vor Ort durchführt. Herr
Schulz erklärt, dass ein zügiger Verfahrensablauf aus Gründen der
Aktualisierung der Aufnahmen notwendig sei. Es ist daher vorgesehen, in den
Ingenieurvertrag eine Vertragsstrafe aufzunehmen. Die Begehungen werden aus
Kostengründen von Mitarbeitern der Verwaltung sowie der AGL durchgeführt und
dokumentiert. Ratsherr
Wolter fragt nach, wie die Bestandspflege der Daten sichergestellt wird. Herr
Schulz führt aus, dass der Bereich Umweltschutz jeden Bauantrag auf den Tisch
bekommt Damit ist sichergestellt, dass
jede zusätzliche Versiegelung bekannt wird. Entsiegelungen werden vom Bürger
als Tatbestand der Gebührenminderung beim Bereich Umweltschutz beantragt und
geprüft. Ratsherr
Reinecke gibt das Beispiel, dass zusätzlich 2 Garagen gebaut werden und damit
eine Zunahme der versiegelten Fläche zu verzeichnen ist. Wie geht die
Verwaltung damit um? Herr Schulz erläutert, dass
nach Kenntnisnahme zunächst festgestellt werden muss, ob das Regenwasser einem
Regenwasserkanal zugeleitet wird, oder ob es auf dem eigenen Grundstück
versickert. Ordnungswidrige Handlungen werden auch in diesem Themenbereich nie absolut
ausgeschlossen werden können. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Vorträge der
Ingenieurbüros und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen:- Enthaltungen:- |
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