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Auszug - Getrennte Abwassergebühr; Vorstellung von zwei Ingenieurbüros  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.01.2004    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0869/04 Getrennte Abwassergebühr; Vorstellung von zwei Ingenieurbüros
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Blumensaat, Gisela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Schröder-Ehlers trägt vor, dass die getrennte Schmutz- und Regenwassergebühr bereits vor  ihrem Amtsantritt  Thema des damaligen Umweltausschusses war.

Im März letzten Jahres erhielt die Verwaltung dann vom Rat den Auftrag, die gesplittete Abwassergebühr in Lüneburg einzuführen.

Zunächst wurde durch die Verwaltung das Recht zur Erhebung von Daten in die Satzung eingearbeitet. Es folgte eine europaweite Ausschreibung, an der sich insgesamt 29 Ingenieurbüros beworben haben. Eine Auswertung der Offerten ergab, dass vier Ingenieurbüros  aufgefordert wurden, Angebote abzugeben.

In der heutigen Sitzung stellen sich – abweichend vom TOP - 3 dieser Ingenieurbüros dem Ausschuss vor.

Der Beschluss des Ausschusses über die Auftragsvergabe, der dem Verwaltungsausschuss als Beschlussempfehlung dient, ist im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung vorgesehen.

Ratsfrau Lotze richtet sich an die eingeladenen Ingenieurbüros mit der Bitte, ihren Vortrag auf maximal 15 Minuten zu begrenzen.

 

Herr Werner und Herr Dr. Kahl der Blue-on GmbH, Leipzig, Herr Prof. Dr. Pöppinghaus von ART Consult, Aachen, und Herr Watermann von der WTE Betriebsgesellschaft mbH, Hecklingen (Sachsen-Anhalt)  stellen ihre Unternehmen dem Ausschuss vor. Sie erläutern ihre jeweilige Vorgehensweise zur Einführung der getrennten Abwassergebühr im Stadtgebiet Lüneburg.

 

Ratsfrau Lotze bedankt sich bei den Vertretern der  Ingenieurbüros und bittet Herrn Schulz den geplanten Verfahrensablauf des Projektes aufzuzeigen.

Herr Schulz erläutert, dass die heutige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 27.01.04 dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werde, der dann über die Vergabe entscheidet; Vertragsabschluss wird am 11.02.04 sein. Der zeitliche Rahmen sieht vor, die Erhebungsbögen noch vor der Sommerpause zu verschicken.

 

Ratsherr Wolter stellt die Frage, ob es vorgeschrieben sei, Luftbilder anzufertigen, oder ob nicht die Daten im Selbstauskunftsverfahren ermittelt werden könnten.

 

Herr Watermann, WTE, erklärt, dass nach der neuesten Rechtsprechung die anschlusswirksamen Flächen ermittelt werden müssen. Zum einen habe sich gezeigt, dass die Rücklaufquoten der Erhebungsbögen ohne Luftbilder schlechter ausfallen und zum anderen eine genauere Hochrechnung der fehlenden Flächen möglich ist, wenn die Flächenzahl der anschlusspflichtigen Grundstücke feststeht.

 

Prof. Pöppinghaus unterstützt diese Aussage und hält eine Auswertung mit Luftbildern für wesentlich bürgerfreundlicher. Vor allem ältere Mitbürger werden durch diese Art der Abfrage besser unterstützt. Es ist richtig, dass alle Grundstückseigentümer befragt werden müssen, aber durch die Luftaufnahme des Grundstücks muss der Bürger seine versiegelte Fläche nicht mehr ausmessen. Das ist der entscheidende Vorteil.

 

Herr Werner, Ing.-Büro Blue-on, ergänzt, dass die Kosten des Verfahrens enorm steigen, wenn keine Luftbilder vorliegen. Es werden dann Begehungen vor Ort und Schätzungen notwendig, da die Rücklaufquote zu gering ist. Fest steht auch, dass nur über eine genaue Datenerhebung die Gebührengerechtigkeit erreicht wird.

 

Herr Schulz erläutert, dass die Verwaltung im Vorwege Auskünfte bei anderen Kommunen eingeholt habe, die zum Teil das Selbstauskunftsverfahren praktiziert haben. Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei kleineren Kommunen dies durchaus machbar sei, aber in Städten mit einer Größordnung wie Lüneburg seien die Probleme bereits vorprogrammiert.

 

Ratsfrau Verlinden fragt nach, ob nicht auf Satellitenaufnahmen zurückgegriffen werden könnte.

 

Herr Schulz erklärt, dass hier die Auflösung und Qualität der Bilder aus Luftaufnahmen genauer sei.

 

Ratsherr Reinecke hinterfragt, ob der Zeitrahmen vertraglich abgesichert sei und wer die Stichproben bei den einzelnen Grundstücken vor Ort durchführt.

 

Herr Schulz erklärt, dass ein zügiger Verfahrensablauf aus Gründen der Aktualisierung der Aufnahmen notwendig sei. Es ist daher vorgesehen, in den Ingenieurvertrag eine Vertragsstrafe aufzunehmen. Die Begehungen werden aus Kostengründen von Mitarbeitern der Verwaltung sowie der AGL durchgeführt und dokumentiert.

 

Ratsherr Wolter fragt nach, wie die Bestandspflege der Daten sichergestellt wird.

 

Herr Schulz führt aus, dass der Bereich Umweltschutz jeden Bauantrag auf den Tisch bekommt  Damit ist sichergestellt, dass jede zusätzliche Versiegelung bekannt wird. Entsiegelungen werden vom Bürger als Tatbestand der Gebührenminderung beim Bereich Umweltschutz beantragt und geprüft. 

 

Ratsherr Reinecke gibt das Beispiel, dass zusätzlich 2 Garagen gebaut werden und damit eine Zunahme der versiegelten Fläche zu verzeichnen ist. Wie geht die Verwaltung damit um?

 

Herr Schulz erläutert, dass nach Kenntnisnahme zunächst festgestellt werden muss, ob das Regenwasser einem Regenwasserkanal zugeleitet wird, oder ob es auf dem eigenen Grundstück versickert. Ordnungswidrige Handlungen werden auch in diesem Themenbereich nie absolut ausgeschlossen werden können.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Vorträge der Ingenieurbüros und die Ausführungen der Verwaltung  zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen:-      

  Enthaltungen:-