Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH teilt mit, der
Anspruch des LSK, das Aushängeschild der Region Lüneburg im Leistungsfußball zu
sein, habe das frühere LSK-Präsidium bewogen, trotz bereits bestehender
finanzieller Schieflage, den sportlich erreichten Aufstieg in die Regionalliga
wahrzunehmen. Damit seien jedoch erhebliche finanzielle Aufwendungen verbunden
gewesen, die vom LSK im weiteren Verlauf nur noch durch weitere finanzielle
Unterstützungen privater Geldgeber aufgefangen werden konnten. Die finanzielle
Situation sei auch dadurch erschwert worden, dass die Fernsehgelder des DFB nur
mit erheblichen Verzögerungen zur Verfügung standen und die finanziellen Verpflichtungen
nicht zeitnah erfüllt werden konnten. Im Juni 2001 sei das neue Präsidium des
LSK gezwungen gewesen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen,
nachdem die Sparkasse klar gestellt hatte, dass sie keine weiteren Mittel zur
Verfügung stellen würde. Dadurch habe zumindest die sportliche Situation des
LSK zunächst gerettet werden können. Die Stadt habe schon 1995, also lange vor
Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Gespräche mit dem Verein geführt, wie die
Situation des Stadions verbessert werden könnte, die letztendlich zur
Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 118 „Auekamp“ geführt
hätten. Ein solches Verfahren mit unterschiedlichen abwägungsrelevanten
Aspekten benötige einen gewissen zeitlichen Rahmen, es sei aber insgesamt –
unter wiederholter Einbeziehung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
– zielorientiert und zügig gefördert worden. Wesentliche Voraussetzung für den
Fortbestand des Vereins sei aber, dass er selbst sich über seine Perspektive im
Klaren sei. Die konkrete Suche nach einer neuen Sportanlage für den LSK sei
nicht allein Aufgabe der Stadt, sie werde den Verein aber natürlich dabei
unterstützen und unter Moderation des Oberbürgermeisters seien in einer
Zusammenkunft aller Sportvereine bereits Möglichkeiten der Kooperation oder der
Fusion ausgelotet worden. Die Finanzlage der Stadt erlaube allerdings derzeit
nicht, aus eigenen Mitteln eine solche Sportstätte zu schaffen, die den
Ansprüchen des Vereins gerecht werden könnte. Vorausschauend würden jedoch im
Rahmen laufender Planungen generell bedarfsgerecht Flächen für neue
Sportstätten ausgewiesen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 64 „Sportpark Kreideberg“
sollen umfangreich Sportflächen bereitgestellt werden, zusätzlich werde im
Südwesten der Stadt die planungsrechtliche Grundlage für weitere Sportstätten
geschaffen. Beschluss: Der Rat
der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (V, 41) |
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