Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Erste Stadträtin Lukoschek erläutert, dass der Wissensstand zum EU-Beihilferecht in den Kommunen sehr unterschiedlich ist. Die Hansestadt Lüneburg hat sich sehr früh mit der Thematik befasst, sodass die Prüfungsmitteilung keine Punkte enthält, die aufgearbeitet werden müssten.
Herr Jens Sporleder, Bereichsleiter 22, ergänzt, dass das EU-Beihilferecht einem ständigen Wandel unterliegt. Die Freistellungstatbestände haben sich in den letzten Jahren stark erhöht. Die finanzielle Ausstattung der städtischen Beteiligungen wird regelmäßig in einem sogenannten Beihilfecheck überprüft. Das notwendige Know-how wird durch Fortbildungen aufgebaut. Die Beauftragung externer Berater wurde deshalb bisher nicht notwendig.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg:
Die Prüfungsmitteilung Betrauungsakte des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 02.05.2019 wird zur Kenntnis genommen und ist somit gemäß § 5 Absatz 1 NKPG bekannt gegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 5 Absatz 2 NKPK zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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