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Auszug - Vorstellung der Förderrichtlinie zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten (Kleingartenanlagenbegehung)
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 21.06.2019    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
VO/8396/19 Beschluss der Förderrichtlinie zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zurheide
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Uder, Miriam
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass man sich zur Verbesserung des Klimas entschieden habe, einen Förderfonds aufzulegen. Nachdem der Haushalt genehmigt sei und das Geld zur Verfügung stünde, sollten nun die Kriterien zur Vergabe der Fördermittel beschlossen werden. Der Entwurf sei nach bestem Wissen erarbeitet worden. Man wolle erste Erfahrungen sammeln. Die Richtlinie könne später angepasst werden. Sie bittet die Ausschussmitglieder einerseits, Werbung für den Förderfonds zu machen, und andererseits dafür Sorge zu tragen, dass auch in den Folgejahren Haushaltsmittel bereit gestellt würden.

 

Frau Keuter, Bereich Grünplanung, berichtet, dass der Entwurf sich an den bestehenden Richtlinien der Städte Hamburg, Hannover und Köln orientiere und für Lüneburg angepasst worden sei. Vorgesehen sei eine Förderung von privaten Maßnahmen. Antragsformulare sollen über die Homepage der Hansestadt abrufbar sein. Die Auszahlung würde nach Fertigstellung und Vorlage einer kleinen Präsentation (Vorher-Nachher-Bilder) veranlasst.

 

Die Fragen der Ausschussmitglieder, wie man damit umgehe, wenn sich mehr Bewerber melden würden als Mittel zu Verfügung stehen, ob bestimmte Stadtgebiete bei der Förderung vorrangig behandelt werden können und die Information über mögliche gebührenrechtliche Begünstigungen bei der Oberflächenentwässerung werden beantwortet.

Die Mittel würden nach Eingang vergeben. Auf mögliche Vergünstigungen bei den Gebühren zu Oberflächenentwässerung könne man hinweisen. Über die vorrangige Förderung klimatisch belasteter Flächen habe man nachgedacht. Die Klimaanalyse sei aufgrund des gewählten Maßstabs nur bedingt als Datengrundlage geeignet. Daher wolle man sich zunächst ausprobieren und ggf. später über das Setzen von Akzenten neu diskutieren.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung wird zugestimmt und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0