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Auszug - Bebauungsplan Nr. 171 "Altenbrücker Damm/Lüner Damm" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung Auslegungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung - Die Sitzungsvorlage wird nachgereicht -   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.02.2019    
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8215/19 Bebauungsplan Nr. 171 "Altenbrücker Damm/Lüner Damm" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tetaj
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Präsentation den für die Auslegung vorgesehenen Entwurf des Bebauungsplanes vor. Sie geht dabei auf das bisherige Verfahren ein.

 

Die Fragen der Ausschussmitglieder insbesondere zur Möglichkeit der Festsetzung von Grundflächenzahlen, dem Bau von Bootsanlegern, dem Freihalten von Flächen zur Besserung des Klimas und der Anzahl neu zu pflanzender Bäume werden beantwortet.

 

Dabei wird deutlich, dass im Rahmen der Beurteilung von Bauanträgen das Klima nur ein Teilaspekt darstellt. Die Klimaanalyse wurde berücksichtigt, indem durch den Bebauungsplan der Lösegraben und der angrenzende Uferbereich von Bebauung freigehalten werden soll. Die Neuanlage von Bootsanlegern ist nicht zulässig. Dach- und Fassadenbegrünungen würden durch den Bebauungsplan in bestimmten Fällen vorgeschrieben bzw. zugelassen. Die Festsetzung einer einheitlichen Grundflächenzahl sei bei dem vorhandenen Bestand nicht sinnvoll, der Bebauungsgrad werde sich nach § 34 BauGB richten.

 

Das Anpflanzgebot von Bäumen im Verhältnis zum entstehendem Wohnraum bzw. der Neuanlage von Stellplätzen wird diskutiert und soll in der Begründung zum Bebauungsplan eindeutig formuliert werden.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei zwei Enthaltungen durch Bürgermeister Löb und Ratsherrn von Nordheim, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrückerdamm/Lüner Damm“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 Altenbrückerdamm ABS 18.02.19 (839 KB)