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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Präsentation den für die Auslegung vorgesehenen Entwurf des Bebauungsplanes vor. Sie geht dabei auf das bisherige Verfahren ein.
Die Fragen der Ausschussmitglieder insbesondere zur Möglichkeit der Festsetzung von Grundflächenzahlen, dem Bau von Bootsanlegern, dem Freihalten von Flächen zur Besserung des Klimas und der Anzahl neu zu pflanzender Bäume werden beantwortet.
Dabei wird deutlich, dass im Rahmen der Beurteilung von Bauanträgen das Klima nur ein Teilaspekt darstellt. Die Klimaanalyse wurde berücksichtigt, indem durch den Bebauungsplan der Lösegraben und der angrenzende Uferbereich von Bebauung freigehalten werden soll. Die Neuanlage von Bootsanlegern ist nicht zulässig. Dach- und Fassadenbegrünungen würden durch den Bebauungsplan in bestimmten Fällen vorgeschrieben bzw. zugelassen. Die Festsetzung einer einheitlichen Grundflächenzahl sei bei dem vorhandenen Bestand nicht sinnvoll, der Bebauungsgrad werde sich nach § 34 BauGB richten.
Das Anpflanzgebot von Bäumen im Verhältnis zum entstehendem Wohnraum bzw. der Neuanlage von Stellplätzen wird diskutiert und soll in der Begründung zum Bebauungsplan eindeutig formuliert werden. Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei zwei Enthaltungen durch Bürgermeister Löb und Ratsherrn von Nordheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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