Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Lüdemann, Bereich Stadtgrün der Abwasser-, Grün- und Lüneburger Service GmbH, erläutert anhand der beigefügten Präsentation, welche Schadbilder zur Entscheidung über das Fällen eines Baumes führen. Er weist darauf hin, dass bei den Kontrollen stets der Erhalt der Bäume im Vordergrund stehe. Sollte ein Baum jedoch die Sicherheit von Mensch und Eigentum gefährden, müsse im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gehandelt werden. An Standorten, an denen ein Baum gefällt wurde, werde der Boden ausgetauscht und ein Baum geeigneter Art neu gepflanzt. Sollte ein Ersatz an gleicher Stelle nicht möglich sein, bemühe man sich um Ersatzstandorte.
Die Nachfragen der Ausschussmitglieder zu bestimmten Begrifflichkeiten, einzelnen Bäumen der Liste, mögliche Erhaltungsmaßnahmen, z. B. Kronenschnitt und Baumpflaster, sowie artenschutzrechtliche Belange werden beantwortet.
Die Stellungnahme des BUND wird zu Protokoll gegeben.
Es wird angeregt, die Baumfällliste quartalsweise vorzustellen sowie eine Baumschau zu organisieren.
Herr Mitschke, beratendes Mitglied für den NABU, spricht der Verwaltung das Vertrauen aus. Er habe in der Vergangenheit viele Stunden vor Ort verbracht und festgestellt, dass kein Baum ohne triftigen Grund gefällt würde. Er spricht sich statt einer Baumschau für weitere Beispiele in der Präsentation zur Sitzung aus.
Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten nimmt die aktuelle Baumfällliste zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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