Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsherr Morgenstern erkundigt sich nach den durchschnittlichen Kosten für einen Stand auf dem Wochenmarkt und bittet im nächsten Jahr um Darstellung der Preisentwicklung sowie der Standkosten.
Ratsfrau Grunau fragt, aus welchen Gründen die Personalkosten in der Kalkulation 2017 abgegrenzt sowie in den Folgejahren geringer angesetzt wurden und welches Anlagevermögen zu den ausgewiesenen Abschreibungen führt.
Herr Sporleder antwortet, dass sich die Abgrenzung aus dem Vergleich zwischen Planzahlen und tatsächlichem Ist ergibt. Die im Haushaltsplan veranschlagten Werte sind lediglich Planungsgrößen. Durch die Produktkostenbücher kann am Ende eines Jahres exakt nachvollzogen werden, welches Personal in welchem Umfang für welches Produkt tätig war. In die Gebühr fließen nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Abgeschrieben werden beispielsweise die Rundwege auf den Sülzwiesen und die versenkbaren Stromsäulen auf dem Marktplatz.
Ratsherr Soldan fragt, warum die Erlöse in der Planung für 2019 geringfügig reduziert wurden, obwohl sich die Zahl der Veranstaltungen und Teilnehmer erhöht hat. Beispielsweise der Weihnachtsmarkt am Alten Kran sei dazu gekommen.
Herr Sporleder antwortet, dass die Erlöse nahezu stabil sind, obwohl es in 2019 weniger Veranstaltungstage geben wird, als in 2018. Der Weihnachtsmarkt am Alten Kran wird von der Satzung nicht erfasst und führt somit nicht zu gebührenrelevanten Erlösen, sondern zu Miet- / Pachterträgen. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:
Die Betriebsabrechnung 2017 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2019 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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