Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Schulz trägt zum Sachstand des Verfahrens „Sandabbau Häcklingen“ vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Ratsfrau Bendorf bedauert, dass sich das Verfahren so in die Länge zieht. Sie fragt nach, ob denn bei einem möglicherweise stattfindenden Trockenabbau auch Tiere gestört werden könnten. Herr Schulz bestätigt das und teit mit, dass auch dies Bestandteil der vorgelegten Konfliktanalyse ist. Herr Moßmann betont, dass seitens der Hansestadt eine saubere rechtliche Abarbeitung erfolgt und für betroffene Tiere ein Ersatzhabitat geschaffen werden muss, das dem Vorhabenträger zur Auflage gemacht werden muss.
Herr Mitschke bedauert, dass sich der Prozess so in die Länge zieht, denn die Fläche unterliegt der Sukzession; das heißt, wenn nichts geschieht, wird die jetzt offene Fläche nach und nach verwalden mit dem Resultat, dass immer weniger Reptilien dort zu finden sind. Er fragt nach, ob die Verwaltung nicht entsprechend auf den Vorhabenträger einwirken kann.
Herr Schulz räumt ein, dass dieser Wunsch aus fachlicher Sicht durchaus nachzuvollziehen ist. Aber hier sei allein der Vorhabenträger verantwortlich, dies zu entscheiden.
Ratsherr Gros möchte wissen, weshalb im Trinkwassergewinnungsgebiet damals ein Nassabbau genehmigt werden konnte. Herr Schulz erklärt, dass in dem Gebiet dicke Tonschichten vorhanden seien, so dass das Grundwasser durch den Sandabbau nicht gefährdet wird. Bei der Genehmigung in den Jahren 1995/1996 wurde das damalige Landesamt für Bodenforschung eingebunden. Es hat keine Bedenken geäußert. Herr Schulz führt aus, dass im neuen Genehmigungsverfahren neben dem Naturschutz noch andere Aspekte zu beachten sind, wie z. B. Lärm, Staub und Sicherheit der Anwohner. In jedem Fall muss bei einer künftigen Genehmigung das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie beteiligt werden. Wenn sich der Vorhabenträger für den Trockenabbau entscheidet, müsse der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 (Herstellung eines Gewässers) aufgehoben werden und ein neues Genehmigungsverfahren zum Trockenabbau erfolgen.
Beigeordnete Schellmann fasst zusammen, dass durch den Sandabbau und das jahrelange Brachliegen der Fläche ein neues Naturschutzgebiet entstanden ist. Das Werk besteht aus vier Betriebsteilen und bis zu 30 Fahrzeuge täglich sollen aus dem Werk fahren. Das bedeutet, dass künftig alle 20 Minuten ein LKW zusätzlich durch den Ort fährt; dies wäre für den Ort eine Katastrophe. Ortsvorsteherin Frau Karbowski ergänzt, dass es eigentlich ein Fahrverbot für LKWs durch den Ort Häcklingen gebe.
Ratsfrau Bendorf möchte wissen, ob denn evtl. die Totenruhe auf dem gegenüber liegenden Friedhof von dem zusätzlichen Lärm gestört würde und ob Vibrationsschäden an Häusern zu befürchten sind. Herr Schulz verneint beides.
Ratsherr Mencke fragt nach, ob denn das Förderband genutzt werden müsste.
Herr Moßmann führt aus, dass der Immissionsschutz hier eine große Rolle spielt. Schon Herr Dr. Plath, der frühere Ortsvorsteher, habe die Verwaltung darin unterstützt, einen Anschluss an die B4 für den Werksverkehr zu ermöglichen, damit der Verkehr nicht durch den Ort rollen muss. Die Hansestadt habe diesbezüglich seinerzeit das Bundes- und das Landesverkehrsministerium um Unterstützung gegenüber der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gebeten – leider ohne Erfolg. Man müsse überdies die schon vorhandenen Immissionen durch die neuen Windenergieanlagen und auch die vom ADAC-Testgelände bei der Betrachtung mit einbeziehen. Der Immissionsschutz stehe daher im Vordergrund. Eigentümer der potentiellen Abbaufläche sind zwei Privatpersonen; die Sandwerke Häcklingen sind nur Pächter der Fläche.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung. Beigeordnete Lotze führt aus, dass das Thema wieder auf die Tagesordnung unter „Mitteilungen der Verwaltung“ gesetzt wird, sobald die Stellungnahme des Vorhabenträgers vorliegt. Beschluss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
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