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Beratungsinhalt:
Als TOP 6 behandelt.
Stadtrat MOßMANN berichtet zur Vorlage. Die Firma forplan hat inzwischen die IST-Analyse als Ent-wurf der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Ist-Analyse sind unter anderem die Feuerwehrhäuser begutachtet worden, eine Befragung der Feuerwehrmitglieder ist erfolgt und ein Zielerreichungsgrad genannt worden. Statrat MOßMANN lobt, dass es bei der Befragung einen sehr guten Rücklauf von mehr als 80 Prozent gab. Er gibt an, dass die Zufriedenheit der Feuerwehrkameradinnen und –kameraden in der Summe zwischen 75 und 80% liegt. Unter anderem wurde die Ausstattung der Feuerwehr Lüneburg von den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr ganz überwiegend als gut empfunden. Auch das System mit den hauptamtlichen Kräften wird als besonders positiv hervorgehoben.
Beigeordnete SCHELLMANN stellt die Frage, wo eine dritte Feuerwehrwache, deren Notwendigkeit sich voraussichtlich aus dem Gutachten ergeben wird, räumlich verortet werden müsste.
Stadtbrandmeister DIESTERHÖFT stellt als ein Ergebnis aus der Ist-Analyse vor, dass nach der Empfehlung der Gutachter eine dritte Feuerwehrwache im östlichen Stadtgebiet nahe der Theodor-Heuss-Straße entstehen müsste.
Ausschussvorsitzender GERLACH bezieht sich auf den in der Landeszeitung erschienenen Artikel und gibt an, dass die Freiwilligkeit der Feuerwehr in Lüneburg erhalten werden soll und auch danach gehandelt werden müsse. Das genannte Schutzziel von 80% sei als nicht akzeptabel anzusehen. Landesweit sei nach seiner Kenntnis ein Zielerreichungsgrad von 90% durch das Ministerium des Innern vorgegeben.
Stadtrat MOßMANN führte hierzu aus, dass sich nach Auskunft des Gutachters für Freiwillige Feuerwehren ein Schutzzielerreichungsgrad von 80 % etabliert habe.
Ausschussvorsitzender GERLACH zitiert hierzu ergänzend aus dem Abschlussbericht zur „Sicherung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels“ des Nds. MI, dass bei einem Zielerreichungsgrad unter 80 % zu befürchten sei, „dass nicht mehr von einer den Anforderungen genügenden leistungsfähigen und einsatzbereiten Feuerwehr ausgegangen werden kann.“ Er sehe es als seine Aufgabe an, die erkannten Probleme bekannt zu machen.Mit einer hauptamtlichen Wachbereitschaft erwartet er weniger Probleme, als vielfach kommuniziert. Insbesondere Kleinbrände und Fehlalarme zur Nachtzeit würden sich in abnehmender Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte niederschlagen. Diese Einsätze würden durch eine hauptamtliche Wachbereitschaft kompensiert werden und im Idealfall zu einer Steigerung der Motivation führen. Er appelliert in diesem Kontext auch an die Fürsorgepflicht gegenüber den berufstätigen Ehrenamtlichen.
Ratsfrau BENDORF fügt hinzu, dass alle einen gemeinsamen Weg gehen sollten und man bisher auch immer einen gemeinsamen Weg gegangen ist. Der Ausschuss beziehungsweise die Politik hat in den letzten Jahren einiges erreicht. Wenn es Bedarfe in der Feuerwehr gab, wurde durch die Politik reagiert und es wurde das Bestmögliche für die Feuerwehr auf den Weg gebracht. Das Ehrenamt genießt im Rat eine sehr hohe Wertschätzung. Der richtige Weg sei, innerhalb der Feuerwehr fachlich gut zusammenzuarbeiten und über das Stadtkommando und die Verwaltung die Vorschläge in die Politik einzubringen. Wenn es Probleme gibt, sollten diese kommuniziert werden -aber über die richtigen Kanäle.
Stadtrat MOßMANN gibt an, dass es unstrittig ist, dass Handlungsbedarf besteht. Dafür wurde die Arbeitsgruppe Feuerwehr 2025 gebildet. Des Weiteren ist es nicht immer gut, nur schnell zu arbeiten. Alle sollten innerhalb des Prozesses mitgenommen werden (u.a. auch die Kinder- und die Jugendfeuerwehr). Er weist darauf hin, dass gerade in den letzten Monaten sehr viele Ersatzbeschaffungen in großem Stile durchgeführt wurden, zum Beispiel die Beschaffung des TLF 4000, des (H)LF 20 und der Schutzbekleidung. Außerdem merkt Stadtrat MOßMANN an, dass der Ansprechpartner für die Stadtverwaltung Stadtbrandmeister und Stadtkommando sind und auf diesem Wege dann innerhalb der Feuerwehr und zur Verwaltung kommuniziert werden soll. Beschluss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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