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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.05.2002    
Zeit: 14:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Salzbrücker Straße 8/9 / Abbruch und Neubau eines Wohngebäudes

 

Herr Pomp – ALA – hat festgestellt, dass das aus dem 19. Jahrhundert stammende Gebäude im Mai 2002 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Ihm ist durchaus bewusst, dass das Gebäude als Einzelobjekt nicht unter Denkmalschutz stand. Trotzdem verwundert es ihn, dass das Gebäude nicht erhalten wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass, wenn es sich nicht um ein Baudenkmal gehandelt habe, es für den Abbruch keiner Baugenehmigung bedurfte. Eine detaillierte Beantwortung wird zu Protokoll gegeben.

 

Zu Protokoll:

Bei dem Gebäude handelte es sich weder um ein Baudenkmal gemäß § 3 (2) noch um ein Baudenkmal innerhalb einer Gruppe baulicher Anlagen nach § 3 (3) NDSchG. Das Grundstück war neben einer Vielzahl anderer Grundstücke lediglich in eine Liste von Grundstücken aufgenommen, die innerhalb der Wallanlagen als Bestandteil dieses historischen Bereiches lagen. Da dieses ständig zu Missverständnissen führte, wurde dieses Grundstück zusammen mit 450 weiteren Grundstücken im Jahre 1995 aus der Liste des Landesamtes wieder gestrichen.

Das nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude durfte insofern gemäß § 69 (3) NBauO ohne Genehmigung abgebrochen werden. Der Abbruch wurde im Rahmen der Neubaumaßnahme angezeigt.

(63)

 

 

Grundstück Klostergang 38/40 7 Verkauf / Abriss des Gebäudes /

Fällung einer Eiche

 

Ratsherr Meihsies fragt nach, ob zwischenzeitlich eine Beantwortung aus der letzten Ausschusssitzung möglich sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Beantwortung dieser Grundstücksangelegenheit im nichtöffentlichen Teil vorgesehen sei.

(23, 63)

 

 

Grundstück Ochtmisser Kirchsteig 66 B / vorgesehene Bebauung

 

Ratsherr Meihsies erinnert daran, dass ein Grundstückseigentümer neben der geplanten Sportanlage bereits im Jahre 1983 einen Antrag auf Bebauung gestellt habe. Seinerzeit wurde festgestellt, dass die Fläche im Außenbereich liegen würde und dass aufgrund der Tatsache, dass es sich um kein privilegiertes Bauvorhaben handeln würde, eine Bebauung nicht möglich sei. Die Diskussion darüber zog sich bis in die 90er Jahre hinein. Die Bezirksregierung hat im Jahre 2001 festgestellt, dass es sich um unbeplanten Außenbereich handelt. Nun habe er gehört, dass ein Lüneburger Bauunternehmen einen Bauantrag/Bauvoranfrage für diese Fläche gestellt habe und es innerhalb der Verwaltung Bestrebungen gäbe, dort eine Bebauung zuzulassen.

Er möchte wissen, ob dem so ist. Wenn ja, interessiert ihn, was in der rechtlichen Beurteilung der Aussage aus dem Jahre 2001 gegenüber der Beurteilung aus den 80er Jahren anders ist. Es stellt sich die Frage, ob die Verwaltung von ihren Zielen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu betreiben, abweichen will. Auch erscheinen 60 m Abstand zur Hochspannungsleitung nicht den bisher eingehaltenen Empfehlungen zu entsprechen. Durch die Bebauung an dieser Stelle wird auch die Durchlüftung des Stadtteils unterbrochen. Aus grüner Sicht widerspricht das Bauinteresse dem öffentlichen Interesse in jeder Hinsicht, zumal es ein ausreichendes Angebot von Baulandflächen gibt.

Er bittet die Verwaltung um Aufklärung des Sachverhaltes und um Stellungnahme, warum die Verwaltung von ihrer im Vermerk vom 06.01.1995 dargelegten Ansicht abweichen will.

 

Stadtbaurätin Gundermann empfindet die Fragestellung in der vorgetragenen Form als polemisch.

Auch die Beantwortung dieser Anfrage wird im nichtöffentlichen Teil erfolgen.

(61, 63)

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss: