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Beratungsinhalt: Ratsfrau
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kritisiert, die Erhöhungen der ermäßigten Lesegebühren würden proportional
schneller ansteigen, als die nicht ermäßigten Beiträge. Dies sei nicht sozial
gerecht und sollte entsprechend angepasst werden. Ihre Fraktion könne der
Beschlussvorlage deshalb so nicht zustimmen. Stadtdirektor
KOCH erwidert,
dieses soziale Engagement sei ehrenwert, die Befreiungs- und
Ermäßigungsvorschriften seien jedoch in Anbetracht der Finanzlage der Stadt
schon außerordentlich kulant. Zum Beispiel dürften Kinder und Jugendliche bis
16 Jahre alle Medien gratis entleihen und müssten nur Versäumnisgebühren
zahlen. Der Jahresbeitrag für alle, die in den Genuss der Ermäßigung kämen, sei
mit zunächst 9 € nicht besonders hoch. Im Regelsatz für
Sozialhilfeempfänger/innen seien im Übrigen rechnerisch auch Leistungen für die
Teilhabe am kulturellen Leben enthalten. Eine gewisse Beteiligungsgebühr werde
auch deshalb erhoben, damit die Leistungen der Bücherei wertgeschätzt würden. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss: Die Satzung der Stadt Lüneburg über
die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur
Zeit geltenden Fassung wird mit
Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt geändert: Kostentarif zu § 2 der Verwaltungskostensatzung der
Stadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung
Die Satzung der Stadt Lüneburg über
die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur
Zeit geltenden Fassung wird mit
Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt geändert: Kostentarif zu § 2 der Verwaltungskostensatzung der
Stadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung
Die Satzung der Stadt Lüneburg über
die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur
Zeit geltenden Fassung wird mit
Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt geändert: Kostentarif zu § 2 der Verwaltungskostensatzung der
Stadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung
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