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Auszug - Ratsbücherei Lüneburg; Erhöhung der Lesegebühren für Erwachsene  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2003    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0809/03 Ratsbücherei Lüneburg;
Erhöhung der Lesegebühren für Erwachsene
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Beteiligt:Bereich 44 - Ratsbücherei
Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau VERLINDEN kritisiert, die Erhöhungen der ermäßigten Lesegebühren würden proportional schneller ansteigen, als die nicht ermäßigten Beiträge. Dies sei nicht sozial gerecht und sollte entsprechend angepasst werden. Ihre Fraktion könne der Beschlussvorlage deshalb so nicht zustimmen.

 

Stadtdirektor KOCH erwidert, dieses soziale Engagement sei ehrenwert, die Befreiungs- und Ermäßigungsvorschriften seien jedoch in Anbetracht der Finanzlage der Stadt schon außerordentlich kulant. Zum Beispiel dürften Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre alle Medien gratis entleihen und müssten nur Versäumnisgebühren zahlen. Der Jahresbeitrag für alle, die in den Genuss der Ermäßigung kämen, sei mit zunächst 9 € nicht besonders hoch. Im Regelsatz für Sozialhilfeempfänger/innen seien im Übrigen rechnerisch auch Leistungen für die Teilhabe am kulturellen Leben enthalten. Eine gewisse Beteiligungsgebühr werde auch deshalb erhoben, damit die Leistungen der Bücherei wertgeschätzt würden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

15,00

 

halbjährlich

10,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

9,00

 

halbjährlich

6,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

17,00

 

halbjährlich

12,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

11,00

 

halbjährlich

8,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

20,00

 

halbjährlich

15,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

14,00

 

halbjährlich

10,00

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

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