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Auszug - Lüneburg sollte im "Jahr der Behinderten 2003" Erklärung von Barcelona "Die Stadt und die Behinderten" unterzeichnen (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.03, Eingang: 06.10.03)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2003    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0768/03 Lüneburg sollte im "Jahr der Behinderten 2003" Erklärung von Barcelona "Die Stadt und die Behinderten" unterzeichnen (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.03, Eingang: 06.10.03)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Verfasser:Anke Plett
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter ALTHUSMANN macht deutlich, dass nur etwa 300.000, also 4,5% der rd. 6,6 Mio. Schwerbehinderten in Deutschland von Geburt an behindert seien. Dies zeige, dass eine Behinderung einen jeden jederzeit treffen könnte. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes vom 01.05.2002 verpflichte dazu, eine gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Die niedersächsische Landesregierung plane im nächsten Jahr ein eigenes Gleichstellungsgesetz zu verabschieden. Eine Stadt wie Lüneburg mit ihrer historischen Baustruktur könne natürlich nicht alle gegebenen baulichen Probleme beseitigen, aber sie sollte zumindest den Anspruch haben, bei der Erstellung oder dem Bezug von Immobilien und der Ausweisung von Neubaugebieten die Behindertengerechtigkeit verstärkt in den Mittelpunkt zu rücken. Dies erfordere nicht zwangsläufig immer erhöhte Haushaltsansätze, z. B. auch des Landes. Die in diesem Jahr von der Landesregierung vorgenommene Kürzung der Landesblindenhilfe und die 0-Runde bei den Leistungsvergütungen der Einrichtungen der Behindertenhilfe seien auf Grund der schlechten Haushaltslage notwendig geworden und bedeuteten keineswegs eine Geringschätzung Behinderter. Es seien zur Zeit einfach keine Tarifsteigerungen möglich, was faktisch zu einer Einsparsumme von 14 Mio. € führe. Verglichen mit dem Gesamtansatz des Landes Niedersachsen für Behinderte von 1,2 Milliarden € sei das allerdings nur eine Einsparung von 1,27%. Die Kürzung der Landesblindenhilfe, bzw. deren Anpassung an das Niveau anderer Bundesländer, bedeute für die Leistungsempfänger im Endeffekt keine direkten finanziellen Einbußen, die nicht durch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz wieder aufgefangen würden. Die CDU-Fraktion meine es mit dem Antrag ernst. Lüneburg leiste bereits viel auf diesem Gebiet, könne sich aber in anderen Bereichen durchaus noch steigern.

 

Ratsherr BÖSCHEN zitiert aus den Zielen der Erklärung von Barcelona. Es würde allerdings nicht ausreichen, diese einfach zu unterschreiben, man müsse überlegen, wie man diese Ziele in der Realität umsetzen könne. In Lüneburg sei man schon auf dem richtigen Weg, hier würden bei Baumaßnahmen für Gebäude und Straßen bereits barrierefreie Zugänge mit eingeplant. Es gebe Institutionen und Schulen, die sich um die Integration von behinderten Menschen kümmerten. Wichtig sei dabei immer, dass die Betroffenen in die Planungen einbezogen würden, was bereits über den Behindertenbeirat bei der Stadt geschehe. Problematisch sei allerdings meist die Finanzierung der Maßnahmen und Projekte, die immer seltener von der Landesregierung bezuschusst würden. Die Landesregierung habe mit der Kürzung des Blindengeldes um 20% und der 0-Runde in der Behindertenhilfe leider weitere Probleme für die Diakonie und Lebenshilfe aufgeworfen. Die SPD-Fraktion sehe es als eine Aufgabe des Rates an, sich für die Gleichberechtigung von Behinderten in dieser Stadt einzusetzen, mit oder ohne Erklärung von Barcelona, werde dem Antrag aber selbstverständlich zustimmen.

 

Ratsherr NOWAK weist auf viele themenbezogene Veranstaltungen in Lüneburg im Jahr der Behinderten hin, die das übergroße Engagement der Beteiligten dokumentierten und an dieser Stelle nochmals entsprechend gewürdigt werden sollen. Selbstverständlich verdiene die Erklärung von Barcelona vollste Unterstützung. Die Inhalte seien jedoch in der gängigen Planungspraxis längst nicht mehr unbekannt und würden bereits größtenteils so weit wie möglich umgesetzt. Dass die CDU-Fraktion jetzt diesen Antrag einbringe, lasse vielleicht aber doch noch auf eine Rücknahme der geplanten finanziellen Kürzungen für Behindertenhilfen auf Landesebene hoffen, auf Grund derer mit einer Verschlechterung des Angebotes der Hilfen für Behinderte durch verschiedene Hilfsorganisationen zu rechnen sei. Für die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, das auf einem verfassungsmäßigen Anspruch beruhe, seien bereits viele andere Gesetze entsprechend geändert worden, was verdeutliche, dass auf vielen Ebenen längst damit gearbeitet werde.

 

Ratsfrau MEINS weist nochmals darauf hin, dass die Kürzungen bei der Blindenhilfe lediglich eine Zahlung beträfen, die durch eine andere Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz wieder ausgeglichen werde. Insofern resultiere für die Empfänger daraus keine direkte finanzielle Verschlechterung. Sie appelliert an alle Ratsmitglieder und Bürgerinnen und Bürger, einen kleinen Teil ihrer Zeit zu opfern und sich selbst ehrenamtlich für Behinderte einzusetzen.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN meint ebenfalls, in Lüneburg seien schon sehr viele vorbildliche Projekte zur Integration und Gleichstellung von Behinderten ausgeführt worden. Inhaltlich könne sie der Erklärung von Barcelona auch voll und ganz zustimmen. Problematisch sei allerdings, dass die Umsetzung all der darin aufgeführten Forderungen finanziell für die Stadt Lüneburg momentan nicht tragbar wäre. Sie fürchte, dass daraus möglicherweise eine Art Rechtsanspruch entstehen könnte. Dem Antrag könne sie daher nur mit der Einschränkung zustimmen, dass die Umsetzung der Forderungen nur im Zuge von Neuplanungen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen stattfinden könne.

 

Stadtdirektor KOCH erklärt, Lüneburg verfüge über eine in Niedersachsen einmalig hohe Zahl an qualitativ hochwertigen Einrichtungen der Behindertenhilfe, daraus erkläre sich auch der etwas höhere Finanzbedarf in diesem Bereich. Das Gleichstellungsgesetz des Bundes sei ein Rahmengesetz für kommende Landesgesetzgebung und bisher nur für bundeseigene Einrichtungen unmittelbar verbindlich. Die Umsetzung auf Landesebene z.B. in niedersächsisches Baurecht usw. stehe bisher noch aus. Die künftig mit der Umsetzung verbundenen Aufwendungen seien – unabhängig von den begrüßenswerten ideellen Zielsetzungen - zwar nicht zu vernachlässigen, rechneten sich aber. Das dafür investierte Geld werde langfristig erhebliche Kosten für die jetzt noch notwendige Begleitung und Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen ersparen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.

 

(V)