Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Der Vorsitzende Herr Nowak fragt den Jugendhilfeausschuss, ob alle Anwesenden mit den Bewerbern um das Ehrenamt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen, aus der entsprechenden Beschlussvorlage, einverstanden sind. Frau Amri-Henkel fragt, ob (ehemalige) NPD Mitglieder zu Schöffen ernannt werden dürfen und ob die Bewerber über die entsprechende Eignung überprüft werden. Frau Lütjohann antwortet, das Amtsgericht überprüft die Eignung der Bewerber und entscheidet über die Ernennung der Schöffen. Bei der vom Ausschuss zu beschließenden Liste handelt es sich zunächst um Vorschläge, aus denen das Amtsgericht auswählt.
Beschluss: Die Aufnahme der in den beiden Anlagen genannten Männer und Frauen in den Vorschlag der Hansestadt Lüneburg zur Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin oder Jugendschöffe für die Amtsperiode 2019-2023 wird einstimmig beschlossen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||