Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Bereichsleiterin Lütjohann erläutert, dass die abschließende Auswahl der ehrenamtlichen Jugendschöffen in der Zuständigkeit des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht liege. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurde seitens der Verwaltung nach Möglichkeit auf die Geeignetheit der Personen geachtet. Dabei wurde bevorzugt nach Personen mit sozialpädagogischen Kompetenzen Ausschau gehalten. Da nicht ausreichend Ehrenamtliche zur Verfügung standen, mussten teilweise auch Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Ausübung des Ehrenamtes verpflichtet werden. Ergebnis:
Die Ortsräte Oedeme und Ochtmissen wurden gem. § 94 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG angehört.
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