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Auszug - Anfrage "Verwendung von Einweggeschirr bei eigenen Gesellschaften oder im Rahmen von Verträgen mit Dritten" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2018, 8.36 Uhr  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2018    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7736/18 Anfrage "Verwendung von Einweggeschirr bei eigenen Gesellschaften oder im Rahmen von Verträgen mit Dritten" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2018, 8.36 Uhr
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Ulrike Rietschel
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frage:

Zur o.a. Ausschusssitzung wird die Verwaltung gebeten mitzuteilen, wo Einweggeschirr verwendet wird, sei es bei eigenen Gesellschaften oder im Rahmen von Verträgen mit Dritten.

Sollte dazu in den letzten Jahren ein Beschluss des Rates ergangen sein, wird gebeten, diesen zu übersenden und mitzuteilen, ob auf eine entsprechende Umsetzung geachtet wird.

 

Antwort:

 

  1. Innerhalb der Verwaltung und ihrer Einrichtungen wird Mehrweggeschirr verwendet. Für Empfänge im Rathaus steht Geschirr für 300 Personen zur Verfügung. Die Mensen der Kitas und Schulen haben ausreichend Geschirr und nutzen Spülmaschinen.
  2. Bei der Vermietung des Glockenhauses und des Heinrich-Heine-Hauses steht ebenfalls Mehrweggeschirr zur Verfügung.
  3. neburger Wochenmarkt und Sülzwiesengelände:

Weder die Satzung der Stadt Lüneburg über die Märkte und Volksfeste (Marktsatzung) noch die Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem Veranstaltungsgelände „lzwiesen“ (Volksfest- und Jahrmarktsverordnung) enthalten Bestimmungen zum generellen Verbot von Einweggeschirr.

In den Sondernutzungserlaubnissen für den Betrieb eines Imbisswagens auf dem Marktplatz ist folgende Auflage enthalten: „Der Ausschank von Getränken, soweit dieser genehmigt wurde, darf nur aus kompostierbaren Bechern erfolgen. Die Verwendung von Einwegbestecken (Plastikmessern und gabeln) ist unzulässig; ebenso der Ausschank von Getränken aus Dosen und Einwegflaschen. Diese Auflage ist aus Gründen der Müllvermeidung und des Umweltschutzes erforderlich und liegt im öffentlichen Interesse.“

      Frühjahrs- und Oktoberfest:

Vertraglich ist die Verwendung von Einweggeschirr aus Kunststoff oder nur schwer abbaubaren Materialien nicht gestattet. In Ausschankbetrieben dürfen Getränke in Gläsern nur mit Pfandmarke verkauft werden. Der Verkauf von Getränken in Flaschen und Dosen ist untersagt.

Weihnachtsmarkt:

In den Verträgen ist der Ausschank von Getränken aller Art nur in Gläsern oder Tassen gestattet, Glühwein darf ausschließlich nur in Keramikbechern ausgeschenkt werden. Der Verkauf von Imbissartikeln ist nur auf Mehrweggeschirr oder mindestens auf kompostierbaren Papptellern gestattet. Es dürfen nur Essbestecke aus Holz oder Metall ausgegeben werden. 

  1. Eigene Gesellschaften:

neburger Wohnungsbau GmbH:

Bei Mieterfesten, Sommerblumenmarkt und Baustellenfesten werden Pappteller und Gabeln, Becher und Tassen aus Plastik verwendet.

Gesundheitsholding:

In allen Bereichen , z.B. auf den Stationen der Kliniken, in Mitarbeiterrestaurants, Cafés usw wird Mehrweggeschirr verwendet. Wo dies z.B. aus Hygienegründen nicht möglich ist, kommt Einweggeschirr zum Einsatz, z.B. an Trinkwasserspendern in Wartebereichen oder wenn Kunden Speisen mitnehmen möchten.

Service Plus Lüneburg:

Ab April 2018 bietet die Service Plusneburg auch Mehrwegbecher für „Coffee to go“ etc. an.

 

 

Orthoklinik Lüneburg GmbH:

In der Orthoklinik Lüneburg GmbH werden teilweise Pappbecher und Spuckschalen im Rahmen der medizinischen Versorgung verwendet.

Tagesklinik Am Kurpark Lüneburg GmbH:

In der Tagesklinik Am Kurpark werden teilweise Pappbecher und Spuckschalen im Rahmen der medizinischen Versorgung verwendet.

Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH:

Am Patientenkiosk im Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH werden Pappbecher und teller für Kaffee und Würstchen ausgegeben.

 

Bei den folgenden Gesellschaften wird kein Einweggeschirr benutzt:

Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH, Ambulanzzentrum Lüneburg am Städt. Klinikum GmbH, Gem. Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg GmbH, GfA Lüneburg gkAöR, Hafen Lüneburg GmbH, Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH, Luna Lüneburg GmbH, Lüneburg Marketing GmbH, Lüneburger Heide GmbH, Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH, Theater Lüneburg GmbH, Wachstumsinitiative Süderelbe AG, Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg.

 

Ein Beschluss des Rates zum generellen Verbot von Einweggeschirr liegt nicht vor.

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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