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Auszug - Jahresabschlussarbeiten 2017  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.03.2018    
Zeit: 16:07 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: Heinrich-Heine-Haus, 2. OG
Ort: Am Ochsenmarkt
VO/7657/18 Jahresabschlussarbeiten 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela  Fachbereich 2 - Finanzen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK gibt eine kurze Einführung zur Bedeutung der Jahresabschlussarbeiten und geht in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Bedeutung des Stichtages 31.12.2017 ein (Stichtag zur Ermittlung der Liquidität, formaler Stichtag) und grenzt hierzu den Buchungsschluss und das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum Stichtag am 31.03. des jeweiligen Folgejahres ab. Es wird des Weiteren ausgeführt, dass derzeit Restarbeiten zur Fertigstellung der Jahresrechnung ausgeführt werden, wie beispielsweise die Abrechnung des Finanzvertrages mit dem Landkreis Lüneburg, die Durchführung von Abschreibungsläufen und die Verbuchung von inneren Leistungsverrechnungen (u.a. mit der AGL).

 

Weiterhin wird ausgeführt, dass die Darstellung der Jahresrechnung im Rahmen des Rechenschaftsberichts erfolgt.

 

Nach einer Vorstellung der in der Vorlage genannten Rückstellungssachverhalte wird u.a. die Frage nach einem vorläufigen Ergebnis gestellt. Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK antwortet daraufhin, dass das ordentliche Ergebnis voraussichtlich über 5 Mio. EUR liegen wird. Herr Oberbürgermeister DGE ergänzt, dass das Gesamtergebnis voraussichtlich unterhalb von 10 Mio. EUR liegen wird.

 

Weitere Fragen werden im Verlauf zur Zulässigkeit einer Rückstellungsbildung in Bezug auf die Kampfmittelsondierung gestellt. Aufgrund der im Jahr 2016 fertig gestellten Kampmittelbelastungskarte ist die Bildung der Rückstellung aus dem Jahresergebnis 2017 zulässig.

 

In Bezug auf die zu bildenden Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art (bgA) Parkraumbewirtschaftung, wird die Frage gestellt, für welches Parkhaus die durchzuführenden Maßnahmen geplant sind, welche von der Verwaltung beantwortet wird, dass es sich um das Parkhaus Graalwall handelt. Ob Gelder für die Sanierung im Parkhaus Lüneparken ausbezahlt werden, wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses durch die Verwaltung geklärt.


Beschluss:

 

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017r folgende Sachverhalte zugestimmt:

ckstellung r Kampfmittelbeseitigung EUR 25.000

ckstellung für die aktuelle Steuerprüfungen EUR 1.809.600

ckstellung im Bereich der Gebäudeunterhaltung EUR 192.000

ckstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.867.000

ckstellungen im Bereich der Radwegeunterhaltung EUR 485.000

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 493.000 gem. § 123 NkomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme zu.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0