Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK gibt eine kurze Einführung zur Bedeutung der Jahresabschlussarbeiten und geht in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Bedeutung des Stichtages 31.12.2017 ein (Stichtag zur Ermittlung der Liquidität, formaler Stichtag) und grenzt hierzu den Buchungsschluss und das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum Stichtag am 31.03. des jeweiligen Folgejahres ab. Es wird des Weiteren ausgeführt, dass derzeit Restarbeiten zur Fertigstellung der Jahresrechnung ausgeführt werden, wie beispielsweise die Abrechnung des Finanzvertrages mit dem Landkreis Lüneburg, die Durchführung von Abschreibungsläufen und die Verbuchung von inneren Leistungsverrechnungen (u.a. mit der AGL).
Weiterhin wird ausgeführt, dass die Darstellung der Jahresrechnung im Rahmen des Rechenschaftsberichts erfolgt.
Nach einer Vorstellung der in der Vorlage genannten Rückstellungssachverhalte wird u.a. die Frage nach einem vorläufigen Ergebnis gestellt. Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK antwortet daraufhin, dass das ordentliche Ergebnis voraussichtlich über 5 Mio. EUR liegen wird. Herr Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, dass das Gesamtergebnis voraussichtlich unterhalb von 10 Mio. EUR liegen wird.
Weitere Fragen werden im Verlauf zur Zulässigkeit einer Rückstellungsbildung in Bezug auf die Kampfmittelsondierung gestellt. Aufgrund der im Jahr 2016 fertig gestellten Kampmittelbelastungskarte ist die Bildung der Rückstellung aus dem Jahresergebnis 2017 zulässig.
In Bezug auf die zu bildenden Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art (bgA) Parkraumbewirtschaftung, wird die Frage gestellt, für welches Parkhaus die durchzuführenden Maßnahmen geplant sind, welche von der Verwaltung beantwortet wird, dass es sich um das Parkhaus Graalwall handelt. Ob Gelder für die Sanierung im Parkhaus Lüneparken ausbezahlt werden, wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses durch die Verwaltung geklärt. Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 für folgende Sachverhalte zugestimmt: Rückstellung für Kampfmittelbeseitigung EUR 25.000 Rückstellung für die aktuelle Steuerprüfungen EUR 1.809.600 Rückstellung im Bereich der Gebäudeunterhaltung EUR 192.000 Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.867.000 Rückstellungen im Bereich der Radwegeunterhaltung EUR 485.000
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 493.000 gem. § 123 NkomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme zu. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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