Bürgerinformationssystem
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Zu der Anfrage führt die Verwaltung, Herr Wiebe, aus, dass die Geschwisterermäßigung in der Benutzungs- und Elternbeitragssatzung für die Kindertagesstätten der Hansestadt Lüneburg geregelt ist. Dort ist festgelegt, dass Kinder in dem der Schulpflicht unmittelbar vorausgehenden Kindergartenjahr bei der Berechnung einer Ermäßigung unberücksichtigt bleiben.
Wenn es zur Umsetzung des Vorhabens der Landesregierung kommt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Passus in der Satzung auf die beitragsfreie Zeit in der Elementarbetreuung ausgedehnt wird.
Demzufolge bleibt die Geschwisterregelung bestehen, findet dann allerdings nur Anwendung auf die Kinder, die sich in Hort- und Krippenbetreuung befinden. |
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