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Beratungsinhalt:
Der Bereichsleiter Ordnung, Herr BODENDIECK, erläutert die Vorlage unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und verweist auf das Rundschreiben des Deutschen Städtetages. Fazit aus dem Rundschreiben ist, dass eine Verwaltung/Kommune kein Wildtierverbot rechtmäßig erlassen kann.
Ratsherr AMRI bedauert, dass der Termin für den angebotenen Ortstermin beim Zirkus Probst in den Sommerferien lag und zudem kurzfristig eingeladen wurde. Die geringe Beteiligung der Ratsvertreter sei nicht auf mangelndes Interesse zurückzuführen, sondern auf die Umstände des Zeitpunktes und der kurzfristigen Einladung. Es gehe hier um die Diskussion, den politischen Willen des Rates zu bilden und diesen durch Beschluss der Gremien zu dokumentieren. Der offensichtlich fehlende Gestaltungswille der Bundesregierung in Sachen Tierschutz bezüglich der Zirkustiere dürfe durch die Kommunen nicht verwässert werden. Insbesondere die abstrakte Gefährdung durch die im Internet zahlreich dokumentierten Ausbrüche von Wildtieren aus Zirkussen sei eine hinreichende Eingriffsmöglichkeit für die Kommunen, Wildtiere in Zirkussen aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen auch unter Berücksichtigung des Artikels 12 des Grundgesetzes, Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung, zu verbieten und dies gegebenenfalls in Verwaltungsgerichtsverfahren überprüfen zu lassen.
Beigeordnete SCHELLMANN erläutert, dass dies sehr schwierig werden kann und es müssen konkrete Gefahren vorliegen, bei denen Voraussetzung sei, dass das Ermessen ganz stark eingeschränkt ist. Es werde schwierig sein, eine solche Anordnung durchzusetzen und einen Prozess zu gewinnen.
Ratsherr NEUBERT meint, dass der politische Wille auf Bundesebene nach seiner Einschätzung vorhanden ist, die Um-setzung jedoch dauere. Er sieht keine Veranlassung im Rahmen der Gefahrenabwehr einzugreifen, weil es örtlich in den vergangenen Jahren keine besonderen Vorkommnisse gab, die ein Eingreifen rechtfertigen würden.
Stadtrat MOßMANN erläutert dazu, dass man bei einer konkreten Gefahr in einzelnen Zirkussen bei Anhaltspunkten zwar eingreifen könnte. Es sei in der Vergangenheit aber so noch nie vorgekommen. Durch Gefahrenabwehrverordnung bei Vorliegen einer abstrakten Gefahr wäre ein Verbot grundsätzlich möglich. Für das Vorliegen einer solchen Gefahr bestünden aktuell aber keine Anhaltspunkte.
Ausschussvorsitzender GERLACH weist noch auf den guten Zustand des besichtigten Zirkus Probst hin, wie es sich nach seiner Wahrnehmung darstellt.
Herr BODENDIECK ergänzt, dass die Hansestadt Lüneburg bei der Auswahl der Zirkusse eine besondere Sorgfalt walten lasse. Der Zirkus sollte z. B. zu der Stadt passen und ein ansprechendes Angebot haben. Die gesetzlich geforderten Nachweise für Tierschutz müssen vor Zulassung eines Zirkusses vom Unternehmen vorgelegt werden. Beschlussempfehlung: Der Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.06.2017 wird bei zwei Gegenstimmen (Ratsherr Amri, Ratsfrau Grunau) abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:6 Nein-Stimmen:2 Enthaltungen:0 |
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