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Auszug - Sachstand zur Eisenbahnstrecke Lüneburg-Soltau (Probebetrieb Güterverkehr/Wiederaufnahme Personenverkehr), mündlicher Vortrag von Herrn Schülke (OHE)  

 
 
Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.02.2018    
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums Oedeme
Ort: Schulzentrum Oedeme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Sebastian Schülke (Leiter des Geschäftsbereiches „Infrastruktur“ der OHE) stellt sich und den Sachstand zur Eisenbahnstrecke Lüneburg-Soltau anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage).

 

Die OHE sei seit 2010 ein mehrheitlich im Besitz der Netinera-Gruppe befindliches Eisenbahnunternehmen, somit ist diese auch Besitzerin der OHE-Strecke Lüneburg/Soltau. Die Netinera-Gruppe sei wiederum ein Konsortium aus 51 % italienischer Staatsbahn und einem Infrastrukturfonds aus Luxemburg (Cube). Netinera betreibe in Deutschland überwiegend Schienenpersonennahverkehre und Busverkehre.

 

Herr Schülke geht auf die Einwohnerfragen ein (siehe TOP 1). Bis 2006 gerte die OHE dem Land, dem Bund und teilweise der DB Regio. Der große Anteil an öffentlichem Eigentum von rund 85 % ist dann weiterverkauft worden mit der Maßgabe, das Streckennetz auf weitere 10 Jahre bis zum 31.12.2016 zu betreiben. Danach habe das Land Niedersachsen die Option, das Streckennetz wieder zurückzunehmen. Die OHE sei diesbezüglich auch in Gesprächen mit der Landesregierung gewesen. Der Rücktritt der Staatssekretärin Behrens habe die Gesprächsverhandlungen mit dem Land Niedersachsen zunächst stillgelegt. Man hoffe, die Gesprächsverhandlungen in Kürze wieder aufnehmen zu können.

 

Herr Schülke geht auf weitere Fragen ein, die ngst an die OHE herangetragen worden sind:

 

  1. Warum ssen die Güterzüge in den frühen Morgenstunden fahren?            Die Eisenbahn stelle ein hochkomplexes System dar. Die Züge seien einer Vielzahl von Zwangspunkten unterworfen, die eine beliebige Planung nicht zulassen würden. Für die Be- und Entladung im Hafen Hamburg werden feste Zeiten durch den Hafenbetreiber vorgegeben, die Deutsche Bahn gebe feste Zeiten für die Zugfahrten vor, die besonders im Raum Hamburg neburg einer extremen Nachfrage unterliegen würden. Tagsüber seien die Trassen dort für den Güterverkehr besonders knapp, da der Personenverkehr dann unterwegs sei. Im Raum Soltau müsse die Fahrzeit ebenfalls mit dem Personenverkehr abgestimmt werden. Auch der Endkunde in Soltau möchte den Zug zu einer bestimmten Zeit auf seinem Hof haben. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen sei das letzte Glied in der Kette und müsse den Zug fahren, wie es durch diese Zwangspunkte möglich sei. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen für die derzeit im Probebetrieb verkehrenden Güterzüge sei die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH“ (EVB) aus Zeven. Die OHE stehe mit der EVB im engen Kontakt und informiere sie über Kritik an der Strecke. Die oben genannten Zwangspunkte würden jedoch z. Zt. keine anderen Fahrzeiten zulassen. Nicht außer Acht zu lassen sei auch die Tatsache, dass die EVB bei einer Verschiebung morgens entsprechend später abends fahren müsste und dann ggf. wieder in der Schlafenszeit abends die Strecke passieren würde. Als Betreiber der Strecke müsse die OHE den Zugang gehren. Auch zeitliche Einschränkungen in dem Zugang seien nur bei besonderer Schutzbedürftigkeit oder extremer Belastung der Anwohner genehmigungsfähig. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Eisenbahnstrecken seltenen Zugfahrten sei das hier nicht der Fall.

 

  1. sst sich amrmpegel des Zuges etwas ändern?                             Bei Güterzügen gebe es die Möglichkeit, durch Umrüstung der Bremse die Laufflächen der Stahlräder immer sehr glatt zu halten (sog. Flüsterbremse). Die Rollgeräusche der Güterzüge würden dadurch wesentlich leiser werden hnlich den Personenzügen), im Allgemeinen verringere sich der Lärmpegel bei der Vorbeifahrt so um 50%. In Deutschland sei die Umrüstung aller Güterwagen bis Ende 2020 Pflicht. Der hier von der EVB eingesetzte Wagenpark soll Anfang 2019 umgerüstet werden, so dass es dann noch einmal deutlich ruhiger werde.

 

  1. Wie sieht es mit dem Nachrüsten von Lärmschutz aus?                                         Der Streckenabschnitt zwischen Lüneburg und Melbeck sei bis zur Schließung des Norsk Hydro Werkes 1992 in Melbeck die mit Abstand am meisten befahrene Strecke der OHE gewesen. Tag und Nacht habe es Betrieb mit mehreren Zügen täglich gegeben. Ab 1992 sei es dann stetig ruhiger auf der Strecke geworden, an der Genehmigung der Strecke für den öffentlichen Betrieb habe sich jedoch nichts geändert. Die Leistungsfähigkeit einer eingleisigen Strecke mit theoretisch etwa einem Zug pro Richtung und Stunde sei vorhanden und die OHE sei verpflichtet, die Strecke für alle Eisenbahnunternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Eisenbahnstrecken seien dabei vergleichbar mit öffentlichen Straßen, auf denen jeder Spediteur seine LKW zu jeder Tages- und Nachtzeit fahren lassen könne. Nur aufgrund der Tatsache, dass etwa 25 Jahre wenig Betrieb stattgefunden habe, ändere sich nichts am Genehmigungszustand der Strecke, der die Güterzugfahrten in dem genannten Umfang problemlos abdecke. Die OHE hat auch bei allen Planverfahren zur Erschließung von Wohngrundstücken entlang der OHE-Strecken auf den Eisenbahnverkehr hingewiesen. Die OHE gehe davon aus, dass der Hinweis in der textlichen Festsetzung der entsprechenden Bebauungspläne aufgenommen wurde. Sofern dies nicht der Fall sei, wäre aber allein das offensichtliche Vorhandensein der Bahnstrecke Hinweis genug. Solange also die Zugverkehre wie hier durch den Bestandsschutz abgedeckt seien, würde eine Verpflichtung zum Nachrüsten von Lärmschutz entfallen. Erst bei einer wesentlichen Änderung am Bestand (z. B. Erhöhung der Geschwindigkeit auf 80 km/h oder dem Neubau von Überholgleisen etc.) würde ein Planverfahren notwendig werden, welches ggf. Lärmschutzmaßnahmen mit sich bringen würde. Eine reine Erneuerung von Gleisen sei nicht genehmigungspflichtig.

Stadtrat Moßmann sagt auf Nachfrage aus der Bürgerschaft eine Prüfung des Bestandsschutzes zu. Er bittet die OHE, ihm geeignete Unterlagen zukommen lassen.

  1. Sind noch weitere Güterverkehre auf der Strecke zu befürchten?                 Die oben genannten Containerverkehre würden die OHE-Strecke nutzen, da sie ihr Ziel in Soltau haben und die anderen Strecken der DB (Uelzen Soltau, Langwedel Soltau, Buchholz (Nordheide) Soltau) aufgrund fehlender bzw. zu kurzer Begegnungsgleise technisch nicht dazu in der Lage seien, die Züge aufzunehmen. Die OHE-Strecke Lüneburg Soltau sei aufgrund ihrer starken Steigungen zwischen Amelinghausen und Melbeck eigentlich nicht in der Lage,normale“ Containerzüge aufzunehmen, da diese für die Steigungen auf der Strecke zu schwer seien. In diesem Fall funktioniere das nur, da die Container aus Soltau mit vergleichsweise leichten, großvolumigen Autoteilen beladen seien und die Züge so nur ein Gewicht von 1200-1300 t erreichenrden. „Normale“ Containerzüge erreichen 1600-1800 t. Auch als Relation sei Soltau - Lüneburg für Durchgangszüge aus den Häfen absolut uninteressant und die fehlende Oberleitung tue ihr Übriges, so dass es Seehafenhinterlandverkehr zu Zielen außerhalb der Region definitiv auf dieser Strecke nicht geben werde. Befürchtungen diesbezüglich, die Strecke wäre für den Seehafenhinterlandverkehr zu nutzen, seien definitiv unbegründet.

Nur Züge mit einem Ziel in der Region werden somit die Strecke in Zukunft nutzen und selbst wenn das gesamte mögliche Transportpotential aus dem Industriegebiet Soltau auf der Schiene landen würde, wären noch maximal  2 zusätzliche Züge pro Woche auf der Strecke denkbar. Dies sei aber nicht absehbar. Mit durchschnittlich einem Zugpaar pro Tag wäre somit nach heutigen Erkenntnissen das Maximum an Güterzügen erreicht.

 

  1. Warum pfeift der Zug zwischen Häcklingen und Rettmer?

Es gebe zwei Möglichkeiten Bahnübergänge technisch zu sichern. Eine Möglichkeit sei das Vorhalten einer Bahnschranke mit rotem Lichtsignal ggf. ergänzt durch eine Schrankenanlage. Durch diese technische Einschränkung werde der Straßenverkehr ohne Pfeifsignal ausreichend geschützt. Ein Pfeifsignal nnte unterbleiben, wenn am Bahnübergang eine hinreichende Übersicht vorhanden sei. Am Bahnübergang im Bereichcklingen/Rettmer sei die Sicht jedoch eingeschränkt. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gebiete daher die Abgabe eines Pfeifsignals. Ohne Kenntnisse der konkreten Verkehrssituation am Bahnübergang zwischen Rettmer und Häcklingen könnte das Pfeifsignal unbürokratisch abgeschafft werden, sofern eine Sperrung der Straße für den normalen Straßenverkehr glich sei, d. h., dass Fußnger sowie Radfahrer diese weiterhin querennnten und eine ausreichende Übersicht hätten. Alternativ käme die o. g. technische Sicherung mit Bahnschranke und Lichtsignal in Betracht. Dies würde Kosten i. H. v. 250.000 EUR verursachen. Davon käme unter Berücksichtigung von Fördermitteln noch ein Anteil von rund 50.000 EUR auf die Stadt zu. Mit der Umsetzung könnte bei sofortiger Entscheidung frühestens 2020 im Rahmen eines Planverfahrens begonnen werden. Dies gelte im Übrigen auch für die anderen Bahnübergänge.

 

Herr Schülkehrt weiter aus, ob Personenverkehr auf der Strecke möglich sei. 2013 wurden sämtliche Eisenbahnstrecken in Niedersachsen auf ihr Potential für eine Reaktivierung im Personennahverkehr untersucht. Für die Strecke Lüneburg Amelinghausen habe sich dabei ein großes Potential ergeben, zur Reaktivierung wurden jedoch seinerzeit andere Strecken ausgewählt. Sollten in Zukunft weitere Strecken in Niedersachen reaktiviert werden, tte der Streckenabschnitt Lüneburg Soltau aus seiner Sicht sehr gute Chancen. Da die modernen Diesel- oder Wasserstofftriebwagen sehr leise ren, rden sich für direkte Anlieger daraus auch kaum negative Folgen ergeben. Da bei einer Reaktivierung aber immer auch die Geschwindigkeit auf mind. 80 km/h angehoben werde, wäre in diesem Fall auch eine Planfeststellung für die Strecke notwendig. Bei einer Planfeststellung entllt der Bestandsschutz und die Strecke re bezüglich der Emissionen (Lärm, Abgase, etc.) ganzheitlich (also inkl. Güterverkehr) neu zu bewerten. Wenn sich aus der Bewertung Überschreitungen bei den aktuellen gesetzlichen Grenzwerten ergebenrden, dann sse auch Lärmschutz festgeschrieben werden. Neben den positiven Auswirkungen, die sich aus der Anbindung an einen guten Schienenpersonennahverkehr für die gesamte Umgebung ergeben, sei somit auch sichergestellt, dass direkte Anlieger nicht schlechter gestellt werden bzw. profitierenrden.

 

Ortsbürgermeisterin John weist auf einen Prüfauftrag des Landkreisesneburg hinsichtlich der Reaktivierung der Bahnstrecke r den Personennahverkehr hin. Das Ergebnis der Prüfung sei abzuwarten, bevor weitere Überlegungen angestellt werden. Sie halte Lichtsignalanlagen an den hiesigen Bahnübergängen r unzureichend. Durch den Zuwachs an Einwohnern (insbesondere Schülerinnen und Schüler) und Straßenverkehr in Oedeme seit 1974 rde für die Bürgerinnen und Bürger heute keine ausreichende Sicherheit bestehen. Die Verkehrssicherheit  der Bahnübergänge in Oedeme habe für sie oberste Priorität. Hier müssten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (Schranken etc.) ergriffen werden. Herr Schülke erwidert, dass die OHE bei einem positiven Votum die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen unterstützenrde. Eine Umsetzung wäre aber frühestens im Jahr 2020 glich.

 

Die Sicherheit und Erfahrungen an Bahnübergängen und das Pfeifsignal am Bahnübergang Rettmer/Häcklingen werden von den originären und beratenden Ortsratsmitgliedern kontrovers diskutiert. Es bestehe aber Einigkeit dahingehend, dass eine Debatte für oder gegen Schienenverkehr überholt sei. Stattdessen sei die Stadtverwaltung aufzufordern, glichkeiten zur Absicherung der Bahn zu prüfen, so dass, soweit erforderlich, Mittel in den städtischen Haushalt eingestellt werden können.

 

Die Sitzung wird für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen.

 

Stadtrat Moßmann berichtet anhand einer Präsentation (siehe Anlage) die Positionierung der Stadtverwaltung zu den Haltepunkten am Kurpark, Kunkelberg und in Rettmer/Häcklingen. Hintergrund war seinerzeit der Probebetrieb auf der Strecke Lüneburg Bleckede, den der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e. V. (AVL) ins Leben gerufen hatte. Dies war der Auslöser für einen Anstoß zur erneuten Prüfung einer Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg Amelinghausen. Ziel sollte eine schnelle schienengebundene Anbindung des Umlandes an die Hansestadt Lüneburg, einhergehend mit einer entsprechenden Verminderung des motorisierten Individualverkehrs, sein. Das entspreche auch der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses, der ausschließlich den Personenverkehr fordere. Dabei wurde auch klar formuliert, dass keine Haltestellen im Stadtgebiet gewollt waren, was im Ortsrat Oedeme kontrovers diskutiert wurde. Dies stehe u. a. mit den Geschwindigkeiten auf der Bahnstrecke Lüneburg Amelinghausen im Zusammenhang. Bei der ursprünglichen Reaktivierungsuntersuchung habe sich kein Zeitvorteil gegenüber dem ÖPNV ergeben, was jedoch bei einem Wegfall von Haltestellen zutreffen und damit für eine Reaktivierung der Bahnstrecke sprechen würde. Darüber hinaus verweist Stadtrat Moßmann auf die bereits erwähnten hohen Investitionskosten, die gedeckt werden müssten, aber nicht von der Hansestadt Lüneburg geleistet werden könnten.

 

Zur Häufigkeit des Bahnbetriebes unterstreicht Stadtrat Moßmann die Auffassung, dass auf der Bahnstrecke früher schon immer Bahnverkehr stattgefunden habe, und zwar mehr, als es heute mit zwei Zügen pro Tag der Fall sei. Jeder, der in der Nähe wohne oder später zugezogen sei, wisse von der Bahnstrecke. In Sachen Lärmschutz ge bitte auch einmal die Lärmbelastung der Anwohnerschaft der Hauptstrecke Hamburg - Hannover mit mehreren hundert Zügen pro Tag zum Vergleich herangezogen werden.

 

Hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen weist Stadtrat Moßmann darauf hin, dass verkehrliche Aspekte zu berücksichtigen seien und natürlich die Landeseisenbahnaufsicht bei dieser Prüfung beteiligt werden müsse. Diesen Prüfauftrag würde er bei entsprechender Beschlussfassung des Ortsrates Oedeme zusagen und in einer weiteren Sitzung erneut im Ortsrat Oedeme informieren.

 

Ortsbürgermeisterin John bedankt sich bei Herrn Schülker die ausführlichen Informationen.


Beschluss:

 

Der Ortsrat Oedeme nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Verwaltung möge unter Einbeziehung der OHE und der Landeseisenbahnaufsicht prüfen, welche Möglichkeiten zur besseren Absicherung bestehen und dem Ortsrat Oedeme zeitnah berichten, so dass entsprechend Mittel in den städtischen Haushalt eingestellt werden könnten.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage OHE (1682 KB)      
Anlage 2 2 Anlage (1485 KB)