Bürgerinformationssystem

Auszug - Schulträgerschaft für die Stadtteile Oedeme, Rettmer und Häcklingen  

 
 
Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.02.2018    
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums Oedeme
Ort: Schulzentrum Oedeme
VO/7625/18 Schulträgerschaft für die Stadtteile Oedeme, Rettmer und Häcklingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Wiebe erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage) die gliche nftige Schülerverteilung am Gymnasium Oedeme. In einer speziellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Landkreises Lüneburg, in der neben politischen Vertretern beim Landkreis auch Vertreter der Stadt- und Kreisverwaltung und Frau Jamme als Vorsitzende des städtischen Schulausschusses vertreten waren, haben ausführliche Gespräche stattgefunden. Letztendlich wurden drei Lösungsmodelle erarbeitet, wobei man sich aufgrund der Schülerzahlen und Übergangsquoten relativ gigr das dritte Szenario ausgesprochen habe. Danach würden die Schülerinnen und Schüler aus den Ortschaften Rettmer und Häcklingen bereits zum Schuljahr im Sommer 2018 in die Schulträgerschaft der Hansestadt Lüneburg wechseln und damit einen Rechtsanspruch auf eine Beschulung an einem städtischen Gymnasium erlangen. Im Umkehrschluss würden die Schülerinnen und Schüler aus der Ortschaft Oedeme in der Schulträgerschaft des Landkreisesneburg verbleiben und einen Anspruch auf eine Beschulung an einem Landkreisgymnasium haben. Dazu gehöre auch das Gymnasium Oedeme. Mit dieser Lösung habe man sich auf eine klare und rechtlich einwandfreie Regelung verständigt. Ein entsprechender Antrag sei bei der Landesschulbehörde zu stellen. Des Weiteren sei mit dem Landkreis Lüneburg darüber zu verhandeln, wie ein angemessener Ausgleich über die damit verbundenen Mehrkosten für die erforderlichen Ausbaumaßnahmen an städtischen Schulen erfolgen könne. Der Schulausschuss habe bereits am 06.02.2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Ortsbürgermeisterin John bedankt sich für den Einsatz aller Beteiligten an der erarbeitetensung. Dies sei ihr stets eine Herzensangelegenheit gewesen. Sie freue sich, dass die Oedemer Schulkinder künftig bedenkenlos am Gymnasium Oedeme aufgenommen werden können.

 

Beratendes Ortsratsmitglied Schellmann äert Ihr Bedauern zu dieser Lösung, zumal die Schulkinder aus Häcklingen und Rettmer nunmehr weitere Schulwege auf sich nehmen müssten und nicht mehr das favorisierte Gymnasium Oedeme vor Ort anwählen könnten. Bereichsleiter Wiebe erwidert, dass ohne die Lösung weiterhin eine Unsicherheit bei den Eltern und Schulkindern bestanden hätte. Darüber hinaus wisse er, dass viele Schulkinder aus der Grundschule Häcklingen sich nicht nach der Schule orientiert, sondern eher taktisch gewählt tten. In der Ungewissheit einer möglichen Ablehnung beim Gymnasium Oedeme kurz vor dem Ende der Sommerferien haben sich die Schulkinder von vornherein bewusst für die Wilhelm-Raabe-Schule entschieden. Dies sei auch keine befriedigende Situation gewesen. Nun habe man eine klare Trennung und Entscheidung, die vor allem viel Sicherheit für die meisten Schülerinnen und Schüler bringe.

 

Ortsratsmitglied Dr. Mahncke schließt sich der Auffassung von Bereichsleiter Wiebe an. Sie danke den Eltern, die den Weg der Klage gegangen seien, weil dies zu den erforderlichen Gesprächen zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg geführt habe. Sie freue sich über die stabile Lösung, die für Eltern und Schulkinder berechenbar sei und bei der Oedemer Schulkinder das Gymnasium Oedeme auch sicher anwählen könnten.

 

 


Ergebnis:

 

Der Ortsrat nimmt Kenntnis.

 

 

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 8 (328 KB)