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Beratungsinhalt:
Herr Strehse, Geschäftsführer der AGL, trägt mittels einer Präsentation zu der Anfrage vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Ratsherr Blanck bemängelt, dass der Vortrag keine Aussage zu den Auswirkungen von Laubsaugern und -bläsern auf die Natur enthalte. Er habe sich dazu eine Antwort des Dezernats III gewünscht. Er regt an, dass eine Satzung über den Gebrauch von Laubbläsern erlassen werde.
Herr Strehse führt vertiefend aus, dass weder Laubsauger, noch Geräte mit Häckselfunktion eingesetzt würden. Laubmassen würden nur aus den intensiv bewirtschafteten Flächen entnommen werden. Wobei auch nur das Notwendigste gemacht werde.
Die anschließende Diskussion zeigt, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder mit der Arbeit der AGL zufrieden ist. Als problematisch werden vielmehr die zahlreichen Hausverwaltungen angesehen, die Privatunternehmen mit der Grünpflege beauftragen. Die meisten Privatunternehmen würden nicht so umweltbewusst verfahren wie die AGL. Der Wunsch nach einer Satzung wird bekräftigt.
Ratsfrau Dr. Kula bittet den Vertreter der Landeszeitung, die Öffentlichkeit aufzuklären. Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten nimmt Kenntnis.
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