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Auszug - Beschluss zur geänderten Einleitung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Am Ochtmisser Kirchsteig"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.01.2018    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/7602/18 Beschluss zur geänderten Einleitung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Am Ochtmisser Kirchsteig"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge stellt die Entwicklung im Kinderbetreuungsbereich dar. Die Verwaltung habe einen Mehrbedarf von 727 Betreuungsplätzen bis 2021 ermittelt. Dieser Mehrbedarf ergebe sich zum einen durch die notwenige Unterbringung und Integration etwa 100 Kinder Geflüchteter und durch die gestiegene Geburtenrate. Außerdem gäbe es zahlreiche Nachfragen nach weiteren oder verlängerten Betreuungsangeboten aufgrund des geplanten Wegfalls der Elternbeiträge. Um den zusätzlichen Bedarf decken zu können, habe man bereits einige Kindertagesstätten erweitert und plane weitere Anbauten. Dennoch könne mit diesen über das Stadtgebiet verteilten Erweiterungen nicht der gesamte Mehrbedarf gedeckt werden. Die Fläche am Ochtmisser Kirchsteig eigne sich insbesondere, da es sich um eine Fläche im Eigentum der Hansestadt Lüneburg handele und die Container leer stünden. Hier könnte für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre ein Teil des Bedarfs gedeckt werden. Die Umnutzung falle aber nicht mehr unter die Ausnahmeregelung für Flüchtlinge, so dass ein Bauleitplanverfahren notwendig würde. Die Kindertagesstätte solle offen für alle Kinder sein und nicht nur für die Kinder Geflüchteter genutzt werden. Einen weiteren Neubau habe man in der Nähe zum Johanneum geplant, auch hier werde man in Kürze dem Ausschuss einen Aufstellungsbeschluss vorlegen.

 

rgermeister Löb spricht sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis der Jugendhilfeausschuss zu diesem Thema getagt habe. Dort solle man feststellen, ob sich der Standort für eine Betreuungseinrichtung eigne.

 

Oberbürgermeister Mädge hrt aus, dass Anregungen und Bedenken auch im Bauleitplanverfahren diskutiert werdennnten. Der Aufstellungsbeschluss sei notwendig, um zeitnah weitere Betreuungsplätze anbieten zu können. Das Gelände sei gut erreichbar und die nicht genutzten Container nnten eine neue Funktion bekommen.

 

Stadtbaurätin Gundermann trägt anhand der beigefügten Präsentation zu den Planungen der Verwaltung vor. Sie verdeutlicht die Lage, die bisherigen Festsetzungen des Flächennutzungsplanes und die beabsichtigte Wegnahme einzelner Container zur Anlage einer Außenspielfläche. Sie verweist darauf, dass nach dem Aufstellungsbeschluss zunächst die geplante frühzeitige Auslegung bekannt gemacht werden muss. Bis zum Abschluss der Auslegung werde auch der Jugendhilfeausschuss getagt haben, so dass deren Anregungen berücksichtigt werden würden.

 

Die Nachfragen und Positionen der Ausschussmitglieder zur Nutzung der Container, zum Verkehr, zur Beteiligung des Jugendhilfeausschusses, zur wohnortnahen Betreuung, zu fehlenden Alternativstandorten auf dem Kreideberg, zur Integration, zur Verjüngung der Bevölkerung am Kreideberg und in Ochtmissen, zum Klima und zur Nachhaltigkeit werden beantwortet, ausgetauscht und intensiv diskutiert.


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich bei zwei Enthaltungen durch Bürgermeister Löb und Beigeordneten Blanck folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich westlich angrenzend an den Ochtmisser Kirchsteig, nördlich des Hockeyplatzes, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Am Ochtmisser Kirchsteig“ mit geänderter Zielsetzung eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Planung ist die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Einrichtungen.

3.  Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzu-

     hren.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6 u. 7_FPlan + BPlan_Ochtmisser Kirchsteig (965 KB)