Bürgerinformationssystem
Einwohneranfrage von Herrn Sven Bockelmann, Lüneburg:
In der Ortsratssitzung Ochtmissen (2014) und der Bürgerversammlung vom 10.06.2014 wurde eine höherwertige Bepflanzung „Eichen statt Birken“ versprochen. Eine baurechtliche Änderung bzw. weitere Nutzung der Container wurde ausgeschlossen. Durften die Container aufgrund einer Bedarfsregelung der Flüchtlingspolitik dort gebaut werden (Ausgleichsfläche)? Ist eine weitere Nutzung rechtlich möglich? Voraussetzungen?
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass es sich bei dem Standort am Ochtmisser Kirchsteig nicht um eine Ausgleichsfläche handelt. Die Birken seien dort nach Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen selbst aufgelaufen und gewachsen. Es sei richtig, dass die Unterbringung von Geflüchteten zuerst nur auf voraussichtlich fünf Jahre angelegt gewesen sei. Die Baugenehmigungen seien rechtmäßig erteilt worden. In Abstimmung u. a. mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden Ersatzaufforstungen festgelegt und umgesetzt. Ferner habe man geregelt, dass nach Aufgabe der Nutzung sich wieder ein Wäldchen entwickeln sollte. Die Möglichkeiten der Nachnutzung der jetzt bestehenden Container und die dafür notwendigen Voraussetzungen sollen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft werden. Auf Nachfrage zur Vornutzung erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass die Fläche für die Landwirtschaft genutzt worden sei. Im Flächennutzungsplan sei sie jedoch als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz, Spielplatz, Bolzplatz und Tennisplatz ausgewiesen.
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