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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand der beigefügten Präsentation noch einmal die Ausgangslage und die geplanten neuen Festsetzungen dar und erläutert, dass man eine rechnerische Zweigeschossigkeit im Gebiet zulassen wolle. Die Begrenzung der First- und Traufhöhen würde die Gebäude jedoch eingeschossig wirken lassen. Dies entspräche dem Ortsbild, das man erhalten wollte.
Herr Dörbaum, Ortsvorsteher der Ortschaft Ebensberg, dankt für den gelungenen Entwurf, der für den Erhalt des Orsbildes sorgen werde. Dies sei stets das zentrale Anliegen der Ortschaft gewesen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat bei einer Enthaltung durch Beigeordnete Schellmann folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1.Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2.Der Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 „Am Ebensberg“, 14. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:1
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