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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.12.2017    
Zeit: 16:07 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Hasenburger Berg, Mensa
Ort: Hasenburger Berg 47, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es liegen zwei schriftliche Anwohnerfragen vor.

 

Da die ersten Anfragensteller nicht persönlich im Ausschuss erschienen sind, wird die Frage zwar vorgelesen, die Antwort aber erst hier im Protokoll gegeben. (Anfrage in Allris als Anlage 1 hinterlegt)

 

1) Inwiefern plant die Stadt Lüneburg, eine Qualitätsdebatte über die Ausgestaltung von Ganztagsschulen im Grundschulbereich anzustoßen?

 

Da die Ausgestaltung des Ganztagsangebots ausschließliche Aufgabe der jeweiligen Schulleitung im Rahmen der Landesvorschriften ist, obliegt es nicht dem Schulträger hier Vorgaben oder inhaltliche Standards zu setzen. Die Hansestadt Lüneburg sieht es aber als ihre Aufgabe an, die Ganztagsschulen in ihrer Trägerschaft zu unterstützen, um einen qualitativ guten Ganztagsbetrieb zu ermöglichen, solange das Land nicht im erforderlichen Maße personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt.

So werden zum nächsten Schuljahr z.B. Ganztagskoordinatoren durch die Hansestadt Lüneburg r die mind. 3-Zügigen Ganztagsgrundschulen eingestellt, die für die Qualität im Ganztagsbereich sorgen sollen und die Schulleitungen bei dieser Aufgabe unterstützen werden.

Von daher beteiligt sich die Hansestadt Lüneburg an der Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen.

 

2) Welche Maßnahmen plant die Stadt Lüneburg um die folgenden, konkret benannten, Verschlechterungen von Ganztagsschulen im Grundschulbereich gegenüber den traditionellen Hortangeboten zu verhindern?

 

a)      Der Betreuungsschlüssel bei Horten liegt nach aktueller Gesetzeslage bei 1:10 und würde sich bei einer Ganztagsschule auf 1:20 verschlechtern!

 

Der Betreuungsschlüssel innerhalb der Ganztagschulen liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Landes. Die Hansestadt Lüneburg plant nicht, in diese Zuständigkeit einzugreifen. Wie unter Frage 1 dargelegt unterstützt die Hansestadt Lüneburg durch andere Maßnahmen die Ganztagsbeschulung.

 

b)     Die Erfahrungen anderer Schulen zeigen, dass es im Kontext von Ganztagsschulen schwierig wird, bestehende Qualitätsmerkmale von traditionellen Horten, wie z.B. flexible Abholzeiten am Nachmittag und glichst wenige und konstante Bezugspersonenr die Kinder über den Tag aufrechtzuerhalten (im schlimmsten Fall vier verschiedene Bezugspersonen über den Tag verteilt: 1. Lehrer 2. externe Anbieter für Mittagessen 3. externe Kräfte im Ganztagsbereich 4. Anbieter Randzeitenbetreuung).

 

Hier plant die Hansestadtneburg keine Maßnahmen, da die Ausgestaltung des Ganztagsbetriebs der Schule obliegt.

Flexible Abholzeiten sind bei Horten kein Qualitätsmerkmal, da durch feste Zeiten das Gruppengefüge gestärkt werden soll und gemeinsame Projekte auch eine verlässliche Anwesenheit bedingen. Ob es daneben einen flexiblen Abholzeitraum gibt obliegt der jeweiligen Organisationsform der Einrichtung.

Das Mittagessen wird im Regelfall in den städtischen Ganztagsschulen vom Lehrerkollegium begleitet, so dass neben dem Mensa-Personal als Aufsichtspersonen schon die bekannten Lehrer dabei sind.

r den Ganztagsbetrieb gibt es in der Hansestadt Lüneburg die Möglichkeit auch das Betreuungspersonal der Randzeitenbetreuung zu beschäftigen. Hier obliegt es aber wiederum den Schulleitungen, ob das gewünscht und möglich ist oder ob das Konzept andere Schwerpunkte legt. Hier wird zukünftig auch der Ganztagskoordinator beratend zur Seite stehen können und unter anderem auch gemeinsam mit der Schulleitung eine Qualitätsevaluation der Angebote vornehmen können.

Es kann in Schulen jedenfalls organisatorisch so geregelt werden, dass das Lehrerkollegium die Schulzeit und das Mittagessen betreuen, den Ganztag und die Randzeiten durch einen externen Anbieter abgedeckt werden.

Letztlich bedeuten aber auch verschiedene Betreuungskräfte nicht automatisch einen Qualitätsverlust, da sich nicht jedes Kind bei jeder Betreuungsperson gleich wohl fühlt und dann ein Wechsel sogar von Vorteil sein kann. Es ist also nicht wichtig, mit möglichst wenig unterschiedlichen Betreuungspersonen den Ganztag zu gestalten, sondern wichtig sind konstant beschäftigte Personen, die für die Schulkinder zu vertrauten Bezugspersonen werden können.

 

c)      Dass der Nachmittag an einer Ganztagsschule ausschließlich von LehrerInnen gestemmt wird, scheint angesichts des landesweiten Personalmangels eher unwahrscheinlich. Die Mittelausstattung von Ganztagsschulen ist leider so bescheiden, dass es schwierig wird, zusätzliche pädagogische Fachkräfte einzustellen und angemessen (tarifgerecht) zu bezahlen. Es droht der Behelf mit unqualifizierten und unterbezahlten Hilfskräften.

 

Grundsätzlich gilt auch r den Personaleinsatz im Ganztagsbereich der TVöD.

Und ja, es ist daneben sogar gewünscht, dass schulfremdes Personal Angebote im Ganztagsbereich vorhält, um den auch „Blick über den Tellerrand“ zu ermöglichen. Hierbei ist an verschiedenste lebensnahe Bereiche zu denken (Imkerei, spezielle Sportangebote, Kochen, Hand- und Bastelarbeiten, rtnern), die durch Fachleute oder engagierte Hobbyisten oft besser vermittelt werden können, als durch sachfremde Lehrer.

Merkmale wie „unqualifiziert“ und „unterbezahlt“nnen sich dabei also nur am Beruf des Lehrers orientieren, sind aber kein Maßstab für die inhaltliche und persönliche Qualität der Angebote. Um die Qualität aber auch tatsächlich zu gewährleisten, sind die Schulleitungen zusammen mit den einzustellenden Koordinatoren gehalten die Angebote auszuwerten und anzupassen.

 

d)     In einer Beschlussvorlag der Stadt Lüneburg (VO/7239/17) heißt es auf Seite 3: Familien, die wirtschaftlich knapp über einer Kostenbefreiung liegen, werden durch die Kosten der Nachmittagsbetreuung besonders belastet. Für diese Familien schafft die kostenfreie Ganztagsbeschulung eine wirtschaftliche Entlastung und sichert insbesondere die Teilhabe deren Kinder.“ Dazu sollte man wissen: Bei einer offenen Ganztagsschule werden die Kinder nur ausschnittsweise betreut (in der Beschlussvorlage heißt es auf Seite 2: „an zwei bis vier Tagen bis etwa 16.00 Uhr“). Wer also einen „echten“ Betreuungsbedarf hat, ist natürlich weiterhin auf zusätzliche kostenpflichtige Betreuung angewiesen. Wenn der Stadt die wirtschaftliche Entlastung der Familien tatsächlich so am Herzen liegt, sollte über die Betriebskostenvereinbarung mit dem Anbieter für die Randzeiten zukünftig eine soziale Staffelung der Elternbeiträge vereinbart werden, z.B. nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Anzahl der Kinder in den Familien.

 

Allein durch die bei Einführung der Ganztagsschule geringere Betreuungszeit im Randbereich werden sich auch die Kosten für diese Betreuung verringern. Einigen Familien werden auch die Ganztagsschulzeiten ausreichen, so dass zusätzliche Kosten gänzlich entfallen.

Letztlich bleibt die Nachmittagsbetreuung aber eine freiwillige und zusätzliche Leistung, die auch entlohnt werden soll. Für Geringverdiener gibt es natürlich weiterhin den Kostenverzicht nach § 90 SGB VIII.

Die Hansestadt Lüneburg bezuschusst diesen Bereich bereits stark, obwohl es dafür keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Zukünftig soll es aber auch in diesem Bereich eine Staffelung der Beträge geben.

 

 

 

Die zweite Anwohnerfrage des Schulelternrats der GS Hasenburger Berg erkundigt sich nach der wohnortnahen Beschulung im Bereich Gymnasium Oedeme. (Anfrage in Allris als Anlage 2 hinterlegt)

 

Zur Beantwortung verweist Frau Steinrücke auf die Arbeitsgruppe des Landkreises Lüneburg, deren nächster Sitzungstermin am 12.12.2017 ist.

Dort sind bisher verschiedene mögliche Szenarien zur zukünftigen Schulträgerschaft der Ortsteile Rettmer, Häcklingen und Oedeme besprochen worden, bei denen die wohnortnahe Beschulung immer berücksichtigt wurde.

Die Zeitschiene dieser AG läuft bis Januar 2018, so dass Ende Januar/Anfang Februar mit einem Beschluss zu rechnen ist.

Ein Meinungsbild der Bewohner in den drei Ortsteilen wird noch eingeholt.

 

 

 


 

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