Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Die dem Protokoll beigefügte Präsentation wird als Tischvorlage verteilt.
Erste Stadträtin Lukoschek stellt anhand der Präsentation die Strukturen zur Besetzung der Gesellschafter- / Hauptversammlungen sowie der Aufsichtsräte der Wachstumsinitiative Süderelbe AG (SAG), Lüneburger Heide GmbH (LHG), Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH (Lüneparken) sowie der Avacon AG (Avacon) vor.
Beigeordneter Pauly sagt, dass die Besetzungsverfahren übertrieben komplex dargestellt wurden. Anhand des Beispiels der Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH (PKL) ist erkennbar, dass es bei beherrschten Gesellschaften auch anders geht. Die Länge der einzuhaltenden Weisungsketten ist für die Politik unerheblich. Es geht vielmehr um die Pflicht, die wirtschaftlichen Aspekte im Blick zu behalten. In den Gesellschaften liegen teilweise sehr hohe monetäre Werte, beispielsweise bei der Avacon sind dies neunstellige Beträge. Aus § 137 NKomVG ergibt sich die sogenannte Ingerenzpflicht. Die Kommune muss demnach einen angemessenen Einfluss ihrer Beteiligungen sichern. Dies wurde bisher nicht eingehalten und im Vortrag auch keine Lösungen aufgezeigt. Die Satzungen bzw. Gesellschaftsverträge müssen dahingehend angepasst werden. Auch wenn dies nicht in allen Gesellschaften umsetzbar sein wird, ist ein Versuch zu starten. In der Vergangenheit ist dies unterblieben, es wurde freihändig besetzt und das mit Sozialdemokraten.
Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass die Besetzung nie freihändig erfolgte, sondern zu allen Gesellschaftsverträgen und Besetzungsverfahren Ratsbeschlüsse vorliegen. Beispielsweise die Besetzung im Aufsichtsrat der Avacon wurde 1999 im Rahmen der Verschmelzung entsprechend durch den Rat beschlossen. Die Beschlüsse sind alle im Ratsinformationssystem Allris einsehbar. Es wurden demokratische Entscheidungen getroffen. Anhand der Dividende der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH (Kurmittel) aus den Aktien der Avacon ist ersichtlich, dass eine wirtschaftlich erfolgreiche Führung gegeben ist. Ohne diese wären die aktuellen Umbaumaßnahmen der Kurmittel finanziell nicht umsetzbar gewesen.
Herr Sorger, Justitiar und Leiter des Rechtsamtes, weist den Vorwurf der fehlenden Einflusssicherung durch die Vertragsgestaltung zurück und sagt, dass die Satzungen und Gesellschaftsverträge alle der Kommunalaufsicht vorgelegt wurden. Es hat keinerlei Beanstandungen gegeben. Der § 71 VI NKomVG stellt einen Unterfall zu den Regelungen des § 138 NKomVG dar und greift lediglich in seltenen Einzelfällen. Aus § 85 NKomVG (Zuständigkeit HVB) ergibt sich keine automatische Besetzung mit dem Hauptverwaltungsbeamten, so dass grundsätzlich § 138 NKomVG greift. Dieser wurde auch entsprechend berücksichtigt. Es ist in diesem Zusammenhang zwischen der Wahl nach § 67 NKomVG und dem Beschluss nach § 66 NKomVG zu unterscheiden. Der § 138 I NKomVG befasst sich mit der Wahl der Vertreter einer Gesellschafterversammlung und der § 138 III NKomVG spricht von einem Beschluss zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern. Die entsprechenden Beschlüsse liegen alle vor.
Oberbürgermeister Mädge sagt, dass den Gesellschaftsverträgen und Satzungen in öffentlicher Sitzung zugestimmt wurde. Der Rat hat eine Entsendung vorgenommen. Die Auswahl erfolgt nach fachlich sinnvollen Gesichtspunkten. Frau Stadtkämmerin Lukoschek ist als Aufsichtsratsvorsitzende der Lüneburg Marketing GmbH für Lüneburg die direkte Verbindung zur Lüneburger Heide GmbH. Bei der SAG erfolgt eine Neubesetzung des Aufsichtsrates in 2018 durch die Hauptversammlung. Die im Rat beschlossene Rahmenvereinbarung regelt, dass der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg oder eine von ihm zu benennende Person Mitglied des Aufsichtsrates ist. Dies ist rechtlich korrekt. Aus der Kommentierung zu § 138 III NKomVG (Blum/Häusler/Meyer) ist zu entnehmen, dass die Kommune verpflichtet ist, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages / der Satzung darauf hinzuwirken, dass eine Entsendungsmöglichkeit von Mitgliedern in den Aufsichtsrat gegeben ist, wenn sie mehrheitlich beteiligt ist. Die Verpflichtung besteht für Minderheitsbeteiligungen also nicht. Hinzu kommt, dass der angesprochene angemessene Einfluss der Kommune nicht allein dadurch gesichert ist, dass eine Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat erfolgt. Dieser muss vielmehr insgesamt durch Informations- und Weisungsrechte gesichert sein. Die tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten über Weisungsrechte sind bei Aktiengesellschaften, wie der SAG oder Avacon, eingeschränkt. Es wäre auch praktisch nicht umsetzbar mit geringen Anteilen eine Änderung des Gesellschaftsvertrages / der Satzung durchzusetzen. Bei der SAG ist es ausdrücklicher Wunsch ist, dass ab 2018 die Hauptverwaltungsbeamten oder ein Dezernent die Kommunen vertritt. Es wäre eine ¾-Mehrheit erforderlich, um eine Änderung der Rahmenvereinbarung vorzunehmen. Herr Sorger bestätigt die Ausführungen. Ratsherr Morgenstern fasst zusammen, dass eine Änderung der Besetzungsregelungen bei der SAG aufgrund der fehlenden Mehrheit wahrscheinlich nicht durchsetzbar wäre. Bei der LHG könnte man versuchen, den Gesellschaftsvertrag zu ändern. Der Aufsichtsrat der Lüneparken sei ohnehin durch das externe Knowhow des Geschäftsführers Herrn Felix Manzke gut besetzt. Zumal es sich um eine der kleineren Gesellschaften handelt. Bei der Avacon wäre fraglich, was bei einem Versuch der Änderung geschieht. Insbesondere, da die Kurmittel nur 5% der Anteile der insgesamt 25% der Niedersächsischen Aktionäre hält. Vermutlich wäre Lüneburg dann gar nicht mehr im Aufsichtsrat vertreten. Zudem seien die Ausführungen des Beigeordneten Pauly zu den neunstelligen monetären Werten in den Gesellschaften größenmäßig übertrieben. Es handele sich bei der Avacon um Aktien, deren Wert einer ständigen Veränderung unterliegt und der somit variabel ist. Abschließend bittet er darum, die rechtlichen Aspekte der Auseinandersetzung außerhalb des Ausschusses zu besprechen. Beigeordneter Pauly sagt, dass es wichtig sei das Entscheidungsrecht zu haben, selbst wenn dann der Oberbürgermeister entsendet wird. Ob dies bei der Avacon umsetzbar ist, bleibt fraglich. Bei der LHG hingegen müsste es funktionieren, da alle Kommunen dazu verpflichtet sind auf ein Entsendungsrecht hinzuwirken. Es käme hier auf einen Versuch an. Ratsfrau Schmidt sagt, dass die Lüneparken unter anderem an einem Konzept zur Bewirtschaftung der Sülzwiesen arbeite und der Informationsfluss für Ratsmitglieder durch ein fehlendes Aufsichtsratsmandat nicht ausreichend gegeben ist. Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass einer der beiden Sitze der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) im Aufsichtsrat der Lüneparken durch Frau Maja Lucht besetzt ist. Sie ist eine geschätzte und fachlich qualifizierte Mitarbeiterin der Hansestadt Lüneburg, die durch ihre Tätigkeit in der Gebäudewirtschaft eine Schnittstelle zwischen der Hansestadt und der Lüneparken bildet. Es ist durchaus vorstellbar, dass der LüWoBau im Zuge der Neubesetzung in 2018 vorgeschlagen wird, anstelle des zweiten Mandats (aktuell durch Herrn Axel Bünsche besetzt) den/die Vorsitzende/n des Wirtschaftsausschusses oder des Verkehrsausschusses zu benennen. Bei der LHG ist die Besetzung des Aufsichtsrates mit den Hauptverwaltungsbeamten ausdrücklicher Wunsch der dort vertretenen Landräte, so dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, für die eine ¾-Mehrheit notwendig ist, nicht durchsetzbar wäre. Beigeordneter Salewski sagt, dass ihn die Diskussion über den Inhalt der Gesellschaftsverträge überrascht, da diese alle vorgestellt und beschlossen wurden. Er fragt, ob andere Kommunen diese Diskussion, insbesondere in Bezug auf die LHG, auch führen würden. Bei der Avacon sei zu befürchten, dass Lüneburg dann nicht mehr im Aufsichtsrat vertreten ist und der Wissensvorsprung verloren geht. Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass derartige Problemlagen bei anderen Kommunen nicht entstanden sind, insbesondere da sich die Besetzung in dieser Form bewährt hat. Auch dem Landkreis Lüneburg liegen keine Beschwerden zum Gesellschaftsvertrag der LHG vor. Die Auffassung von Beigeordnetem Salewski zur Avacon bestätigt er. Um 18:55 Uhr schließt Ratsfrau Dr. von Haaren die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.
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