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Auszug - Anfrage und Auskunftsersuchen gem. § 56 NKomVG "Lärmgutachten für B-Pläne 153 I,II,III sowie Lärmschutzmaßnahmen für B-Plan 153 II" (Anfrage des Ratsvorsitzenden von Nordheim vom 14.08.2017, eingegangen am 14.08.2017 um 10:00 Uhr)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 18.09.2017    
Zeit: 15:00 - 16:53 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/7378/17 Anfrage und Auskunftsersuchen gem. § 56 NKomVG "Lärmgutachten für B-Pläne 153 I,II,III sowie Lärmschutzmaßnahmen für B-Plan 153 II" (Anfrage des Ratsvorsitzenden von Nordheim vom 14.08.2017, eingegangen am 14.08.2017 um 10:00 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  DEZERNAT VI
   06 - Bauverwaltungsmanagement
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Ratsherr von Nordheim, verliest als Verfasser der Anfrage eine Stellungnahme und gibt diese zu Protokoll (s. Anlage). Er erläutert, dass sich aus der Anfrage und den Antworten ein Antrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen ergebe.

 

Beigeordneter Blanck trägt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor und gibt diesen zu Protokoll (s. Anlage). Beantragt wird, ein weiteres lärmtechnisches Gutachten zu erstellen, das zeitnah Auskunft darüber gibt, mit welchen Lärmschutzmaßnahmen welche Verringerungen der Lärmbelastung im Geltungsbereich besonders des Bebauungsplanes Nr. 153 II erreicht werden können. Zur Begründung des Antrags wird auf den anhaltenden Druck auf dem Wohnungsmarkt verwiesen. Erst ein weiteres Gutachten könne Aufschluss geben, ob Mischgebiete im Bereich des geplanten Gewerbegebietes ausgewiesen werden könnten.

 

Beigeordnete Schellmann verweist auf die lange Geschichte des Hanseviertels und die bereits getroffene Entscheidung, entlang der Autobahn keine Wohnbebauung zuzulassen. Über die gesonderte Einfahrt habe man bereits einer Trennung von Wohnen und Gewerbe Rechnung getragen, die Durchmischung würde nur zu Problemen führen, wie sie bereits heute in vergleichbaren Gebieten in Oedeme bekannt seien. Im übrigen würde ein weiteres Gutachten zu erneuten Verzögerungen führen.

 

Beigeordneter Salewski erklärt, dass das Gewerbegebiet als Pufferzone zwischen Wohnen und A 39 geplant wurde. Einem weiteren Lärmgutachten werde er nicht zustimmen. Er verweist auf die Lärmdebatte, die bereits heute im Moorfeld geführt werde.

 

Beigeordneter Prof. Dr. Runkel spricht sich gegen Wohnen entlang der Umgehung aus, es brauche kein zusätzliches Gutachten. Das verursache nur unnötige Kosten.

 

Ratsherr Meyer macht deutlich, dass die Flächen für kleinere Gewerbebetriebe benötigt werden, um deren Abwanderungen zu verhindern.

 

Ratsfrau John äert ihr Verständnis für den Wunsch nach weiterer Wohnbebauung, halte aber die Durchmischung für unglücklich und das Gutachten für nicht notwendig.

 

Ratsherr Petroll spricht sich für Werkswohnungen aus und erfragt die Kosten des Gutachtens.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die versandten Ausführungen, man habe dort dargestellt, warum ein weiteres Gutachten nicht befürwortet werde. Im übrigen seien auf der Grundlage der heutigen Berechnungen noch nicht einmal Werkswohnungen zulässig. Das städtebauliche Konzept setze auf eine klare Trennung von Gewerbe und Wohnen.

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Anfrage und die dazu gegebenen Antworten zur Kenntnis.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird mehrheitlich bei einer Enthaltung durch Ratsfrau John und drei Ja-Stimmen durch Beigeordneten Blanck, Ratsherrn von Nordheim und Ratsherrn Petroll abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:3

Nein-Stimmen:5

  Enthaltungen:1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zu TOP 7 (699 KB)      
Anlage 2 2 Antrag zu TOP 7 (560 KB)