Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Auf die Anfrage nach gesunken Einnahmen aus der Gesetzesänderung im Bereich Vergnügungssteuer (Spielgerätesteuer), erläutert die Verwaltung, dass ein entsprechender Abschlag ab dem 01.07.2017 bereits im Haushalt 2017 vorgenommen wurde und die weitere Entwicklung abzuwarten sei.
Der öffentliche Teil endet um 16.50 Uhr. Beschluss:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||