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Auszug - Information zur Sprachfrühförderung durch die Grundschulen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.10.2003    
Zeit: 15:35 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Schulleiterin der Anne-Frank-Schule, Frau Frost, informiert die Mitglieder des Schulausschusses in einem Vortrag über die Sprachfrühförderung an der Grundschule. Die Anne-Frank-Schule ist eine von 20 Pilotschulen, die bereits im letzten Februar mit der Sprachfrühförderung begonnen hat. Die Anne-Frank-Schule ist als soziale Brennpunktschule beteiligt. Sie ist eine von nur 14 Schulen landesweit, an der über 50 % der Kinder ohne deutsche Muttersprache beschult werden.

 

Der Ablauf der Feststellung des Bedarfes für die Sprachfrühförderung ist wie folgt:

 

Zunächst wird der Sprachstand festgestellt. Die diesbezüglichen Fragen sind verbindlich und einheitlich geregelt. Dazu gibt es ein Gespräch mit den Eltern und mit dem Kind. Wenn hier ein Defizit auffällt, werden weitere Fragen gestellt, die den passiven Wortschatz, das Aufgabenverständnis und aktive Äußerungen bewerten. Wenn eines dieser drei Kriterien nicht ausreichend erfüllt ist, kommt das Kind in die Sprachfrühförderung.

Danach wird der Sprachförderbedarf ermittelt. Pro Kind werden 1,5 Stunden zusätzlich zu den Sollstunden ab Februar zur Verfügung gestellt. Daraus werden entsprechende Sprachfördergruppen gebildet. Dies geschieht in der Regel in Absprache mit den Kindertagesstätten. Maximal 10 Kinder bilden eine Gruppe. Je nach Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten findet die Sprachförderung im Kindergarten in separaten Räumen (z.B. Horträumen) statt. Kinder ohne Kindergarten erhalten die Sprachfrühförderung in der Anne-Frank-Schule. Erzieherinnen der Kindertagesstätte würden gerne an der Sprachfrühförderung mitarbeiten, müssen dafür jedoch freigestellt werden. Dies wiederum ist nur möglich, wenn niemand aus dem Kindertagestätten-Kollegium fehlt. Die Zusammenarbeit ist daher schwierig; erforderlich wäre auch eine gemeinsame Vorbereitung der Sprachförderung, wenn jetzt ggf. neue Mittel für die Sprachförderung in Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden, könnte daraus eine Zusammenarbeit ermöglicht werden.

 

Die Anne-Frank-Schule beabsichtigt zudem, durch Beantragung von Fördermitteln der "Sozialen Stadt" eine Zusammenarbeit mit den Eltern auszubauen. Dabei ist die Grundidee, dass Eltern in Zusammenarbeit mit der VHS ebenfalls in die Sprachförderung einbezogen werden.

 

Neu an der Regelung zur Sprachfrühförderung ist insbesondere, dass die Anmeldung zur Grundschule jetzt schon im September des Vorjahres verbindlich erfolgt.

 

Stadtdirektor Koch merkt an, es gebe einen aktuellen Antrag der Rektorenkonferenz, den Grundschulen einmalig 500,-- € zur Sprachfrühförderung zur Verfügung zu stellen, so dass entsprechendes Material angeschafft werden kann. Außerdem besteht der Vorschlag, alle Kindertagesstätten (auch die in freier Trägerschaft) und die Grundschulen in einer großen Runde zusammenzubringen um Kooperationen zu vereinbaren. Hierfür existiert bereits ein Terminvorschlag.

 

Beigeordneter Dr. Scharf schlägt vor, die Ergebnisse dieser Runde in einer der nächsten Sitzungen vorzutragen, um ggf. einen Handlungsbedarf für den Schulträger festzustellen.

 

Die Broschüre zur Sprachfrühförderung wird den Mitgliedern des Schulausschusses zur Information zur Verfügung gestellt.