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Beratungsinhalt: Die
Schulleiterin der Anne-Frank-Schule, Frau Frost, informiert die Mitglieder des
Schulausschusses in einem Vortrag über die Sprachfrühförderung an der
Grundschule. Die Anne-Frank-Schule ist eine von 20 Pilotschulen, die bereits im
letzten Februar mit der Sprachfrühförderung begonnen hat. Die Anne-Frank-Schule
ist als soziale Brennpunktschule beteiligt. Sie ist eine von nur 14 Schulen
landesweit, an der über 50 % der Kinder ohne deutsche Muttersprache beschult
werden. Der
Ablauf der Feststellung des Bedarfes für die Sprachfrühförderung ist wie folgt: Zunächst
wird der Sprachstand festgestellt. Die diesbezüglichen Fragen sind
verbindlich und einheitlich geregelt. Dazu gibt es ein Gespräch mit den Eltern
und mit dem Kind. Wenn hier ein Defizit auffällt, werden weitere Fragen
gestellt, die den passiven Wortschatz, das Aufgabenverständnis und aktive
Äußerungen bewerten. Wenn eines dieser drei Kriterien nicht ausreichend erfüllt
ist, kommt das Kind in die Sprachfrühförderung. Danach
wird der Sprachförderbedarf ermittelt. Pro Kind werden 1,5 Stunden
zusätzlich zu den Sollstunden ab Februar zur Verfügung gestellt. Daraus werden
entsprechende Sprachfördergruppen gebildet. Dies geschieht in der Regel in
Absprache mit den Kindertagesstätten. Maximal 10 Kinder bilden eine Gruppe. Je
nach Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten findet die Sprachförderung im
Kindergarten in separaten Räumen (z.B. Horträumen) statt. Kinder ohne
Kindergarten erhalten die Sprachfrühförderung in der Anne-Frank-Schule.
Erzieherinnen der Kindertagesstätte würden gerne an der Sprachfrühförderung
mitarbeiten, müssen dafür jedoch freigestellt werden. Dies wiederum ist nur
möglich, wenn niemand aus dem Kindertagestätten-Kollegium fehlt. Die
Zusammenarbeit ist daher schwierig; erforderlich wäre auch eine gemeinsame
Vorbereitung der Sprachförderung, wenn jetzt ggf. neue Mittel für die
Sprachförderung in Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden, könnte
daraus eine Zusammenarbeit ermöglicht werden. Die
Anne-Frank-Schule beabsichtigt zudem, durch Beantragung von Fördermitteln der
"Sozialen Stadt" eine Zusammenarbeit mit den Eltern auszubauen. Dabei
ist die Grundidee, dass Eltern in Zusammenarbeit mit der VHS ebenfalls in die
Sprachförderung einbezogen werden. Neu
an der Regelung zur Sprachfrühförderung ist insbesondere, dass die Anmeldung
zur Grundschule jetzt schon im September des Vorjahres verbindlich erfolgt. Stadtdirektor
Koch merkt an, es gebe einen aktuellen Antrag der Rektorenkonferenz, den
Grundschulen einmalig 500,-- € zur Sprachfrühförderung zur Verfügung zu
stellen, so dass entsprechendes Material angeschafft werden kann. Außerdem
besteht der Vorschlag, alle Kindertagesstätten (auch die in freier
Trägerschaft) und die Grundschulen in einer großen Runde zusammenzubringen um
Kooperationen zu vereinbaren. Hierfür existiert bereits ein Terminvorschlag. Beigeordneter
Dr. Scharf schlägt vor, die Ergebnisse dieser Runde in einer der nächsten
Sitzungen vorzutragen, um ggf. einen Handlungsbedarf für den Schulträger
festzustellen. Die
Broschüre zur Sprachfrühförderung wird den Mitgliedern des Schulausschusses zur
Information zur Verfügung gestellt. |
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