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Auszug - Anfrage "Fragen zu den 2016 gemeldeten meldepflichtigen Krankheiten und Impfraten in Lüneburg" (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 11.06.2017, eingegangen am 11.06.2017 um 12:59 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.06.2017    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7282/17 Anfrage "Fragen zu den 2016 gemeldeten meldepflichtigen Krankheiten und Impfraten in Lüneburg" (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 11.06.2017, eingegangen am 11.06.2017 um 12:59 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  DEZERNAT V
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Steinrücke beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Punkt 1 der Anfrage:

r die Erfassung von meldepflichtigen Krankheiten sei das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg zuständig.

Auf Nachfrage habe das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass dort Zahlen aus 2015 vorlägen. Danach seienr den gesamten Landkreis Lüneburg 627 Meldungen eingegangen, die tatchlich meldepflichtig in Bezug auf die Erkrankung bzw. den Erreger gewesen wären. Das Gesundheitsamt erhebe keine gesonderte Statistik für einzelne Gemeinden, Samtgemeinden oder für das Stadtgebiet.

 

Zu Punkt 2 - 7 der Anfrage:

Das Gesundheitsamt teile zu den o.g. Fragen mit, dass die nachgefragten Erhebungen durch das Gesundheitsamt für die Gemeinden des Landkreies Lüneburg nicht vorgenommen werdenrden.

Insgesamt verweise das Gesundheitsamt Lüneburg auf den Impfreport für das Jahr 2016 des Nds. Landesgesundheitsamtes (NLGA), dem die Impfraten für einzelne Krankheiten und Landkreise entnommen werden könnten (siehe www.nlga.niedersachsen.de Gesundheitsberichtserstattung Gesundheitsberichte Impfreport).

Eine Einsicht habe ergeben, dass dort, ebenso wie für die Schuleingangsuntersuchungen, lediglich Auswertungen auf der Ebene der niedersächsischen Landkreise erfolgenrden. Eine weitere Aufgliederung auf die Gemeindeebene erfolge nicht.

 

Zu Punkt 8 der Anfrage:

Frau Steinrücke bejaht, dass es Informationsmaterial für Eltern von Kitakindernbe, die die Eltern bei der Impfentscheidung unterstützen.

Die Impfaufklärung werde zuständigerweise durch die Kinderärzte vorgenommen. Durch Teilnahme an den regelmäßigen U 1 U 9- Terminen erhielten die Eltern alle notwendigen Kenntnisse zum Impfschutz (gemäß den offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission).

Das Thema „Impfen“ sei anlassbezogen Gesprächsinhalt, z.B. bei den Aufnahmegesprächen oder Elternabenden in den Kindertagesstätten. Der Hinweis an der Eingangstür „Achtung! Wir haben Scharlach in der Kita!“ sei ein guter Anlass über die Sinnhaftigkeit des Impfens zu sprechen. Eine verbindliche Impfberatung könne dadurch aber nicht ersetzt werden.

Selbstverständlich rden die Einrichtungen in der Hansestadt die Informationswünsche von Eltern unterstützen. Bei weitergehenden Fragestellungen werde an die zuständigen Kinderärzte verwiesen.

Im Datenblatt jedes Kitakindes würden Impfungen und Allergien vermerkt werden

Ab dem kommenden Kitajahr sollten in Niedersachsen bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung die Eltern/ Personensorgeberechtigten gegenüber der Kita einen schriftlichen Nachweis darüber erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgerechten, nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt sei. 34 Abs.10a IfSG).

 

Zu Punkt 9 der Anfrage:

Aus dem Verständnis der klaren Zuständigkeitsregelung, wie zur Frage 8 beschrieben, fänden Elterninformationsabende über Kinderkrankheiten sowie das Für und Wider von Impfungen in den Kitas bisher nicht statt und seien auch künftig nicht vorgesehen.

 

Nach der Beantwortung der Fragen beantragt Beigeordneter PAULY eine Aussprache zum TOP. Diese wird mehrheitlich bei je neun Ja-Stimmen und Enthaltungen abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

(01R, 53, V)