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Auszug - Anfrage "Situation der Betreuungsplätze in Lüneburger KiTas" (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 28.04.2017, eingegangen am 10.05.2017)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 18.05.2017    
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7241/17 Anfrage "Situation der Betreuungsplätze in Lüneburger KiTas" (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 28.04.2017, eingegangen am 10.05.2017 um 20:39 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadträtin STEINRÜCKE beantwortet die Frage Nr. 7 der Anfrage. Sie stellt voran, dass in Lüneburg für unter dreijährige Kinder insgesamt 947 Betreuungsplätze in Krippen (sowohl in sdtischer und freier Trägerschaft sowie in der Kindetagespflege) vorgehalten werden würden. Davon seien 887 Plätze derzeit belegt, was eine Betreuungsquote von 50 % ergebe. Damit läge die Hansestadt weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt.

Weiterhin informiert Frau Steinrücke über die folgenden geplanten Ausbauten: Kita Kreideberg (15 Plätze ab 09/17), Kita Hansekids (15 Plätze ab 10/17), AWO Kita Kaltenmoor (30 Plätze ab voraussichtlich 2018/2019).

 

Zu Punkt 7 der Anfrage:

Bezüglich der Inhalte des § 24 Abs. 2 SGB VIII teilt Frau Steinrücke mit, dass in dieser Altersgruppe kein Rechtsanspruch auf die konkrete Leistung (d.h. Krippe oder Kindertagespflege) bestehe. Sehr wohl handele es sich um eine objektiv rechtliche Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, wonach ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stehe. Der Bedarfnne nach Umfang, Art und Dauer differieren und sei in Hinblick auf alle diese Kriterien zu erheben. Erforderlich sei die Erhebung wie viele Kinder einen Platz in Krippe oder Kindertagespflege wünschen oder benötigen und für welche Zeitdauer am Tag. Gem. § 80 SGB VIII sei hierzu eine Bedarfsplanung aufzustellen. Der öffentliche Träger habe darauf hinzuwirken, dass auch freie Träger ausreichend Plätze zur Verfügung stellen. Der Begriff des Bedarfs sei nicht im Sinn einer faktischen Nachfrage zu bestimmen, sondern entsprechend dem § 80 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VII unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei sei Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden könne. Die Kitabedarfsplanung sei am 02.02.2017 ausführlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden und entspricht vollumfänglich diesen gesetzlichen Bestimmungen. Damit werde auch deutlich, dass die in der Anfrage formulierte Unterstellung, dass in Lüneburg flächendeckend Krippenplätze nur zum August des jeweiligen Jahres vergeben würden widersprochen werden müsse. Keineswegs sei es so, dass die Hansestadt im Gegensatz zu diesem Rechtsanspruch handelt. Grundsätzlich würden Krippenplätze und Plätze in Kindertagespflege ab dem ersten Lebensjahr vorgehalten.

 

Zu Punkt 7 a) der Anfrage:

Die Hansestadt habe nicht zu beurteilen, ob die beklagte Stadt ihrer Rechtspflicht nachgekommen seir Kinder, deren Bedarf rechtzeitig angemeldet wurde, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen und bedarfsgerecht geplant zu haben. Für Lüneburg könne festgestellt werden, dass dieser Verpflichtung nachgekommen werde und die im Urteil formulierten Forderungen schon längst umgesetzt werdenrden.

 

Zu Punkt 7 b) der Anfrage:

Diese werde bejaht, da mit der geplanten Vergabe der Krippenplätze auch weiterhin eine Vergabe ab dem ersten Lebensjahr ermöglicht werden solle.


Beschluss:

 

Die Punkte 1., 2. und 3. werden auf Antrag der Anfragensteller schriftlich beantwortet. Die dann noch offenen Punkte 4., 5., 6. und 8 der Anfrage werden aufgrund der Komplexität der Anfrage, der Arbeitsbelastung im Bereich Kita/Schulen sowie dem bevorstehenden Ferienanfang in der Ratssitzung am 22.06.2017 von der Verwaltung beantwortet.

 

(01, V)

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mails zu Anfrage Linke v. 13.+16.5 (96 KB)