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Beratungsinhalt:
Die Tagesordnungspunkte fünf und sechs werden gemeinsam beraten.
Herr Neumann, Bereich Stadtplanung, trägt anhand der beigefügten Präsentation zum Verfahrensablauf, den geplanten Festsetzungen sowie Details der Änderungen im Bebauungsplan Nr. 129 vor. Dabei geht er insbesondere auf die Entwässerungseinrichtungen, die Spielplätze und die Weideflächen ein.
Herr Dipl. Ing. Mix, Landschaftsplaner, ergänzt zu der vorgenommenen Ausgleichsbilanzierung und stellt die vorgesehenen externen Ausgleichsflächen dar.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass man hinsichtlich der externen Ausgleichsflächen in Ochtmissen vorab Gespräche mit dem Ortsbürgermeister und dem Sportverein geführt habe, um Einigung über die Belange aller Beteiligten zu erzielen. Dies sei gelungen.
Ortsbürgermeister Schultz fügt hinzu, dass neben der Bereitstellung der Ausgleichsflächen auch die Entwicklung des Sportvereins und der Erhalt der Hundeschule möglich wären, so dass den Belangen des Ortsteils Ochtmissen Rechnung getragen worden sei.
Im weiteren Verlauf der Diskussion werden die Fragen zu Spielplätzen, Erholungswegen, Erweiterung von Entwässerungseinrichtungen, Leitungstrassen, Kampfmittelfreiheit sowie konkreter Ausgleichsmaßnahmen erörtert. Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt: Für einen Bereich zwischen dem Meisterweg im Westen, der Bleckeder Bahn und der Industriebahn zum Hafen Lüneburg im Norden, durch die Ostumgehung (B4/B209) im Osten und durch die Bebauung entlang der Hansestraße bzw. der Kindertagesstätte im ehemaligen Kasino und der Fläche eines Mischgebietes und eines Blockheizkraftwerkes im Süden wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Der Teilbereich der 82. Änderung erhält die Bezeichnung „Hagenhauskoppel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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